Stadtrat 16. Juni Antrag: Steigerung der Schulwegsicherheit und Aufenthaltsqualität durch Verkehrsberuhigung in der östlichen Innenstadt

In den Fachausschuss zur weiteren Beratung verwiesen Der Stadtrat möge beschließen:   1.     Der Bezirk innerhalb des Alleenrings zwischen Simeonstraße, Brotstraße, Neustraße im Westen, Christophstraße im Norden, Balduinstraße und Schellenmauer, Weimarer Allee im Osten und der Kaiserstraße im Süden (vgl. Skizze anbei) wird zu einer verkehrsberuhigten Zone gem. § 45 I c StVO mit einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.  2.     Dabei gelten folgende Ausnahmen: Bereiche, die heute schon verkehrsberuhigt sind und in denen Schrittgeschwindigkeit gilt. Die vorhandenen Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sollen weit möglichst erhalten bleiben.

09.06.16 –

Der Stadtrat möge beschließen:  

1.     Der Bezirk innerhalb des Alleenrings zwischen Simeonstraße, Brotstraße, Neustraße im Westen, Christophstraße im Norden, Balduinstraße und Schellenmauer, Weimarer Allee im Osten und der Kaiserstraße im Süden (vgl. Skizze anbei) wird zu einer verkehrsberuhigten Zone gem. § 45 I c StVO mit einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. 

2.     Dabei gelten folgende Ausnahmen: Bereiche, die heute schon verkehrsberuhigt sind und in denen Schrittgeschwindigkeit gilt. Die vorhandenen Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sollen weit möglichst erhalten bleiben. 

3.     Die Umsetzung erfolgt differenziert nach Teilbereichen und in zwei Phasen, die erste kurzfristige bis zum Ende der Sommer-Schulferien, d.h. bis 28.08.2016, die zweite mittelfristige bis Ende 2018, da hierfür Haushaltsmittel notwendig sind. 

Begründung: 

1)     Innerhalb dieses Gebietes befinden sich zahlreiche Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen, Baudenkmäler und Museen. Hierzu zählen u.a.: 

-        drei Kindergärten (Pusteblume, Liebfrauen, Wichernhaus)

-        eine Grundschule (Grundschule am Dom)

-        drei Gymnasien (AMG, MPG, AVG)

-        Kaiserthermen und Basilika als UNESCO Weltkulturerbe

-        Kurfürstliches Palais mit Palastgarten

-        Stadtbibliothek

-        Tufa

-        Mergener Hof 

2)     Innerhalb dieses Gebietes befinden sich acht (8) unbeleuchtete Fußgängerüberwege im Bereich der Sichel- und Deworastraße sowie Konstantinstraße und Weberbach vor der Basilika, die nicht den heutigen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Die Fußgängerüberwege, die den aktuellen Anforderungen entsprechen, sollen verbleiben. Nach Einführung der Tempo-30-Zone sind kritische Bereiche (Nähe Schulen) zu beobachten und ggf. Zebrastreifen oder weitere Sicherungsmaßnahmen vorzusehen. 

Wir wollen: 

-        Sicherheit für alle Fußgänger, einschließlich der Kinder und Jugendliche auf dem Schulweg

-        Aufwertung der touristischen Wegeverbindungen insbesondere zwischen der Fußgängerzone im          Westen und den UNESCO Weltkulturerbe

-        Reduzierung des Verkehrslärms für die Anwohner

gez. Christa Jessulat  

gez. Reiner Marz

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Die Stadtverwaltung stellte mehr als die Hälfte der Fußgängerüberwege in Frage. Videoclip HBF.

Nun im April 2019 sind es nur noch wenige. Aber auch hier heißt es weiter die Gefährdung von Fußgehenden beobachten. Der Bahnhof ist immer noch dabei.

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