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Die Stadt Trier befindet sich nach wie vor in einer dramatischen finanziellen Lage. Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs durch die rot-grüne Landesregierung hat den städtischen Haushalt zwar entlastet genauso wie die von den Grünen seit langem geforderte und nunmehr durchgeführte Erhöhung der Gewerbesteuer. Beides reicht jedoch nicht aus, um das in Trier vorhandene strukturelle Haushaltsdefizit in den Griff zu bekommen. Das Ziel eines ausgeglichenen kommunalen Haushalts ist kein Selbstzweck. Es dient der Wiederherstellung von politischen Handlungsspielräumen. Denn die prekäre Haushaltslage bedroht die kommunale Selbstverwaltung existentiell. Für uns hat die Erhaltung der kommunalen Selbstverwaltung oberste Priorität. Die kommunale Demokratie muss durch eine Ausweitung der finanziellen Gestaltungsspielräume deutlich gestärkt werden. Wir sind nicht bereit, uns die Wahrnehmung sinnvoller freiwilliger Aufgaben beschneiden oder gar wegnehmen zu lassen. Deshalb wäre es z.B. falsch, dass Theater aus fiskalischen Gründen ganz oder teilweise (Sparten) aufzugeben.
Der Versuch, den Haushalt durch immer weitere Einsparungen insbesondere beim Personal zu konsolidieren, ist zum Scheitern verurteilt. Denn das Haushaltsdefizit wird wesentlich durch die vom Bund und Land übertragenen Aufgaben verursacht. Deshalb lehnen wir eine kommunale Schuldenbremse ab, da diese die kommunale Selbstverwaltung untergräbt und die Lebensqualität für die BürgerInnen mindert.
Wir fordern daher die Einführung einer garantierten finanziellen Mindestausstattung für die Kommunen in der Landesverfassung. Gleichzeitig sehen wir auch die Notwendigkeit, dass sich die Stadt gegebenenfalls auch mit juristischen Mitteln wehrt, wenn das Land das bereits bestehende Konnexitätsprinzip „Wer bestellt – bezahlt“ verletzt. Wir werden auch kritisch prüfen, ob die Reform des kommunalen Finanzausgleichs durch die Landesregierung ausreichend war. Insbesondere die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten bedarf mittelfristig einer Nachbesserung. Dazu gehört insbesondere auch die Lösung der Stadt-Umland-Problematik. Wir wollen erreichen, dass auch in Rheinland-Pfalz gilt, dass diejenige Kommune für eine Leistung aufkommt, in welcher die Bürgerinnen und Bürger wohnen, die die Leistung in Anspruch nehmen. Dies ist beispielsweise bei Schülerbeförderung und Unterhalt von Schulen nicht der Fall, denn hier zahlt der Schulträger auch für Schülerinnen und Schüler aus benachbarten Kommunen. Auch bei der Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben müssen sich die benachbarten Kommunen an der Finanzierung beteiligen, da auch ihre Einwohnerinnen und Einwohner von diesen Leistungen profitieren.
Wir sehen aber auch, dass diese Maßnahmen alleine nicht zum Erfolg führen werden. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass auch die Stadt weiter ihre eigenen Einnahmen erhöht. Dies kann durch die Schaffung neuer Einnahmequellen geschehen, aber mittelfristig werden wir auch um eine weitere moderate Erhöhung der Gewerbesteuer und Grundsteuer nicht herum kommen.
Die Stadt hat bereits einen großen Teil ihres städtischen Vermögens veräußert. Wir sind der Meinung, dass eine weitere Veräußerung städtischen Vermögens zur Haushaltskonsolidierung nicht zielführend ist. Auch die Privatisierung von kommunalen Aufgaben z.B. in Public-Private-Partnership (PPP) führt zwar kurzfristig zu Einsparungen, langfristig zahlt die Kommune in der Regel jedoch mehr, da sie den Gewinn des privaten Partners finanzieren muss. Daher lehnen wir solche Kooperationen ab, es sei denn, es kann eindeutig nachgewiesen werden, dass die langfristigen Synergien ausnahmsweise die Mehrkosten übersteigen.
In der Vergangenheit wurde die Einsparpolitik der Stadt all zu häufig auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Wir sind daher der Meinung, dass durch Personalabbau keine Einsparungen in nennenswertem Umfang mehr zu erzielen sind. Nicht jede Stelle muss notwendigerweise neu besetzt werden, wir wollen jedoch prüfen, ob, sofern eine Stelle nicht mehr neu besetzt werden soll, weil beispielsweise die Aufgabe entfallen ist, die entsprechenden Mittel nicht an anderer Stelle benötigt werden. Sofern die Stellen wieder besetzt werden, muss dies zeitnah geschehen, denn letztlich verursacht eine längere Vakanz Mehrarbeit, die ebenfalls bezahlt werden muss. Stellen, die keine projektgebundenen Stellen sind, sollen von vorneherein unbefristet vergeben werden. So können wir qualifiziertes Personal an die Stadt binden und die hohe Fluktuation eindämmen, die ebenfalls Mehrkosten verursacht.
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