Mitgliedschaft
Wer in der Stadt Trier mit ihren 19 Ortsbezirken mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnt (auch ausländische Mitbürger*innen), kann bei uns seine Mitgliedschaft beantragen (Ausnahme: Wir nehmen auch in Luxemburg wohnende Interessent*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft auf). Der Kreisvorstand entscheidet über ihre Aufnahme.
Als Mitgliedsbeitrag gilt die Faustregel: 1 % vom Nettoeinkommen; der ermäßigte Beitrag liegt bei 6,50 Euro; der Vorstand entscheidet über Ausnahmeregeln für finanzschwache Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste Organ des Stadtverbands.
Zur Aufstellung von Kandidat*innen für die Ortsbeiratswahlen, von Wahlkreisbewerber*innen in unseren beiden Landtagswahlkreisen sowie der Wahlkreisbewerber*in für die Wahl zum Deutschen Bundestag wird zu eigenen Versammlungen der Mitglieder in den jeweiligen Wahlbezirken eingeladen.
Weitere Aufgaben der Mitgliederversammlung:
So können sich Mitglieder noch einbringen:
Auch außerhalb der Mitgliederversammlungen können sich Grüne Mitglieder jederzeit einbringen. Bei uns gibt es viele Möglichkeiten mitzumachen. Näheres erfahrt ihr in der Rubrik "Mitmachen in Trier".
Servicehinweis des AK-Energie
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