Mitgliedschaft
Wer in der Stadt Trier mit ihren 19 Ortsbezirken mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnt (auch ausländische Mitbürger*innen), kann bei uns seine Mitgliedschaft beantragen (Ausnahme: Wir nehmen auch in Luxemburg wohnende Interessent*innen mit deutscher Staatsbürgerschaft auf). Der Kreisvorstand entscheidet über ihre Aufnahme.
Als Mitgliedsbeitrag gilt die Faustregel: 1 % vom Nettoeinkommen; der ermäßigte Beitrag liegt bei 6,50 Euro; der Vorstand entscheidet über Ausnahmeregeln für finanzschwache Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste Organ des Stadtverbands.
Zur Aufstellung von Kandidat*innen für die Ortsbeiratswahlen, von Wahlkreisbewerber*innen in unseren beiden Landtagswahlkreisen sowie der Wahlkreisbewerber*in für die Wahl zum Deutschen Bundestag wird zu eigenen Versammlungen der Mitglieder in den jeweiligen Wahlbezirken eingeladen.
Weitere Aufgaben der Mitgliederversammlung:
So können sich Mitglieder noch einbringen:
Auch außerhalb der Mitgliederversammlungen können sich Grüne Mitglieder jederzeit einbringen. Bei uns gibt es viele Möglichkeiten mitzumachen. Näheres erfahrt ihr in der Rubrik "Mitmachen in Trier".
Der Arbeitskreis Vielfalt und Teilhabe hat sein nächstes Treffen in der Geschäftsstelle
MehrMitglieder-öffentliche Sitzung des Vorstands des Kreisverbands Trier von Bündnis 90 / Die Grünen.
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