04.07.22 –
Sehr geehrter Herr Leibe,
wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung.
Der Rat der Stadt Trier beauftragt die Verwaltung, das Kapitel 5.11.2 „Windenergieanlagen“ des Flächennutzungsplans fertigzustellen.
Der Vorentwurf der Stadtverwaltung von 2017 ist entsprechend der Änderungen des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV EE) der Landesregierung von 2017 und 2022 anzupassen.
Der überarbeitete Vorentwurf wird dem Rat, in den zuständigen Ausschüssen im Herbst 2022 zur weiteren Beratung vorgelegt.
Der Beschluss über das Kapitel „Windenergieanlagen“ ist spätestens im ersten Quartal 2023 zu fassen.
Begründung:
Mit der dritten Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV in 2017 hat die Landesregierung die Festlegung von Windvorrangflächen von der Regionalplanung auf die Ebene der Flächennutzungspläne übertragen. Die Stadt Trier hat 2017 einen entsprechenden Vorentwurf vorgelegt. Im 2018 beschlossenen Flächennutzungsplan wird im entsprechenden Kapitel zur Windenergie zu den Zielen der Stadt Trier ausgesagt, dass diese in einer „sektoralen Teilfortschreibung“ des FNP festgelegt werden.
Seit dem Vorentwurf sind mittlerweile fünf Jahre vergangen und die Landesregierung hat in einer vierten Teilfortschreibung des LEP IV die Ausbaumöglichkeiten weiter vereinfacht und konkretisiert. Aufgrund der aktuellen politischen Großlage und der immer weiter voranschreitenden Klimakatastrophe ist es geboten, dass auch auf der Gemarkung der Stadt Trier aufgefundene Potentialflächen planrechtlich festgeschrieben werden.
Hinsichtlich der langen Umsetzungszeiten bei der Realisierung von Windkraftprojekten ist eine zügige Umsetzung der planrechtlichen Voraussetzungen zwingend geboten. Dieser Beschluss stellt einen wichtigen Baustein für die Energiesicherheit der Region Trier dar.
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Kretzer
Energiepolitischer Sprecher
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