06.12.16 –
Die Pläne für die sogenannte „Westumfahrung Trier“ waren eigentlich schon längst eingemottet. Seit 2004 wurde das Vorhaben mit hohem ökologischem Risiko aufgrund seiner schlechten Wirtschaftlichkeit nicht mehr weiter verfolgt.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde aufgehoben. Obwohl auch Rheinland-Pfalz das zurzeit auf geschätzte mehr als 60 Millionen Euro teure Vorhaben gar nicht haben wollte, taucht es plötzlich im Verkehrswegeplan wieder auf. Den Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung ist dann auch anzusehen, dass das Vorhaben schnell nachträglich hineingeschoben wurde – es steckt voller Fehler.
So musste die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, der GRÜNEN Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer (BT-Drs. 18/8630) bereits zugeben, dass die Projektdaten im Rahmen der Bürgerbeteiligung in vielen Punkten falsch oder stark fehlerhaft waren. Beispielsweise wurde im Projektdossier die Umweltbetroffenheit des Projektes fälschlicherweise als „planfestgestellt“ bezeichnet. Die damalige umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung muss jedoch vor einem neuen Planfeststellungsverfahren aktualisiert werden (BT-Drs. 18/8630).
Davon abgesehen ist der Moselaufstieg verkehrspolitisch absolut nicht notwendig. Im Bundesverkehrswegeplan 2003 wurde der Moselaufstieg deshalb auch aufgrund seines sehr niedrigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) nur dem „weiteren Bedarf“ zugeordnet. Dass er nun plötzlich ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis haben soll, ist wenig plausibel, da die eigentlichen Rahmenbedingungen gleich geblieben sind.
Thorsten Kretzer
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