Antrag Stadtrat 26.09.19: „E-Bike-Verleihsystem“

Antrag modifiziert angenommen mit wenigen Enthaltungen Der Stadtrat möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird gebeten, zum „Modellvorhaben als Leuchttürme des Radverkehrs“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein E-Bike-Fahrradverleihsystem sowie Maßnahmen zur besseren Fahrrad-Infrastruktur Verbindung der Höhenstadtteile mit der Talstadt Trier in Form einer Interessensbekundung einzureichen.

25.09.19 –

Antrag angenommen mit wenigen Enthaltungen

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, zum „Modellvorhaben als Leuchttürme des Radverkehrs“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein E-Bike-Fahrradverleihsystem sowie Maßnahmen zur besseren Fahrrad-Infrastruktur Verbindung der Höhenstadtteile mit der Talstadt Trier in Form einer Interessensbekundung einzureichen.

Die Verwaltung möge alles tun, die Interessensbekundungsfrist (Einreichung per E-Mail möglich) bis 27.09.2019 einzuhalten.

Begründung:

Der Stadt Trier fehlt ein öffentliches Fahrradverleihsystem.

Ein öffentliches Fahrradverleihsystem ist eine Form des Fahrradverleihs, bei dem die Fahrräder in der Regel im öffentlichen Raum oder an öffentlich zugänglichen Stationen zur Verfügung stehen. Diese Systeme werden von Verkehrsverbünden, Unternehmen, Kommunen und Kommunalverbänden eingerichtet, und oft auf besonders gekennzeichneten Flächen bereitgestellt. Es ist nicht zu verwechseln mit der Möglichkeit, Fahrräder von Fahrradläden tageweise zu mieten.

 

Vergangene Vorhaben scheiterten an der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Doch das war vor der Zeit der Elektrifizierung des Radverkehrs. Ein flexibles E-Bike-Verleihsystem erweitert das Nutzungspotential für den Fahrradverkehr enorm, da durch die Elektrifizierung die Reichweite und den Aktionsradius des Radverkehrs allgemein deutlich vergrößert wird sowie vor allem Höhenunterschiede leicht überwindbar werden.

 

Damit haben E-Bikes das Potential, den Modal-Split deutlich zugunsten der Nachhaltigkeit zu verbessern und die Gesundheit zu fördern. Einerseits kommt es der Fitness der Bürger*innen zugute, die auf das E-Bike umsteigen, sowie andererseits treten positive Effekte für die Bürger*innen auf, welche weniger den Abgasen des motorisierten Individualverkehrs ausgesetzt sind.

 

Warum passt eine Interessensbekundung für ein E-Bike-Verleihsystem so gut in das Leuchtturm-Programm des BMVI? Die Topographie der Stadt Trier mit der Talstadt, der Mosel, den Brücken über die Mosel und vor allem den Höhenstadtteilen stellen die breite flächendeckende Nutzung des Rads vor eine besondere Herausforderung. Die nachhaltige Verzahnung der Mobilität aller Stadtteile mit den vielfältigen Quell- und Zielbeziehung zwischen Wohnen, Arbeit und Bildung würde mit einem E-Bike-Verleihsystem ermöglicht werden.

 

Ob und wie das bei den gegebenen Herausforderungen funktionieren kann, genau darin besteht der innovative Charakter dieses Vorhabens. Der geforderten Argumentation hinsichtlich Übertragbarkeit kann durch den Hinweis auf alle anderen Städten mit ähnlichen topographischen Herausforderungen erfolgen.

 

Somit schätzen wir die Chancen auf eine Förderung im Sinne des Programms als sehr gut ein.

 

Den Informationen zum Förderprogramm des BMVI ist zudem zu entnehmen, dass die Förderung durch eine Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Projektkosten erfolgt. Somit sind die für die Stadt Trier zu tragenden Kosten als minimal einzuschätzen.

 

Mit freundlichem Gruß,

  

Ole Seidel

 

 

Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem „Modellvorhaben als Leuchttürme des Radverkehrs“ unter:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/modellvorhaben-leuchtturmprojekte-radverkehr-gesucht.html

Kategorie

Anträge | Mobilität | Stadtratsfraktion | Umwelt

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