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23.02.16 –
Anlass ist der Wegfall des Bestandsschutzes für Zebrastreifen alter Bauart. Sehr viele der Trierer Zebrastreifen entsprechen nicht den Anforderungen, die die Straßenverkehrsordnung vorgibt.
Das Tiefbauamt hatte bereits im Zuge unaufschiebbarer Baumaßnahmen begonnen, Zebrastreifen zu entfernen beispielsweise in Trier-Süd, am Paulusplatz oder Weidengraben.
In den nächsten Monaten wird eine Bestandsaufnahme aller Zebrastreifen im Stadtgebiet auf ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinien aus dem Jahr 2001 durchgeführt. Anschließend soll in einer „Verkehrsschau“ über den Fortbestand der einzelnen Fußgängerüberwege entschieden werden.
Dazu Sprecher Thorsten Kretzer, Mitglied des Bauausschusses: „Wir erwarten deshalb
– ehe die Verwaltung bereits Fakten schafft – geplante Aufhebungen von Fußgängerüberwegen im Fachausschuss IV und in den Ortsbeiräten im Vorfeld zu erläutern und zur Diskussion zu stellen.
Wir wollen nicht seitens des Tiefbauamtes vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wie dies schon bei einigen entfernten Zebrastreifen der Fall war.“
Weil die zuvor vorhandenen Fußgängerüberwege nicht beleuchtet waren, durften diese nach geltem Recht nicht neu markiert werden, oder hätten mit einer Beleuchtung nachgerüstet werden müssen. Der Wegfall der Zebrastreifen besonders im Bereich von Schulen hatte den Protest zahlreicher Anwohner hervorgerufen.
Hier wäre eine frühzeitige Vorstellung im Dezernatsausschuss mit möglichen Alternativvorschlägen nach Auffassung von Kretzer der richtige Weg gewesen.
Natürlich sei die Beibehaltung des Zebrastreifens im Zuge der „Installation einer Beleuchtung“ ein Kostenfaktor, den es jedoch im Rahmen einer Abwägung im Einzelfall zu treffen gelte.
Die Umsetzung der 15 Jahre alten Richtlinie birgt aber auch Chancen den Verkehrsraum nach heutigen Maßstäben neu zu gestalten. Die Einrichtung von Tempo30 Zonen und eine entsprechende Kontrolle im Rahmen der neu geschaffenen Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Möglichkeit. Aber auch die Einengung von Straßenprofielen oder der Wechsel von Stellplatzanordnungen kann zusätzliche Sicherheit schaffen. In vielen Wohngebieten wären auch „Shared Space“ Modelle oder die Einrichtung von Spielstraßen zielführend.
Bei allen Lösungen ist jedoch darauf zu achten, dass das „Vorfahrtsrecht“ für Fußgänger – welches ein Zebrastreifen bietet - nur nach einer soliden Einzelfallprüfung abgeschafft werden darf, so Kretzer.
• Die Fraktion wird zu dem Thema Umrüstung Zebrastreifen in einem der nächsten Dezernatsausschüsse eine dezidierte Anfrage zum Verfahren und den Kostenschätzungen der anstehenden generellen zahlreichen Umrüstungen stellen, so Kretzer abschließend.
Kategorie
Mobilität | Planen/Bauen | Pressemitteilung | Stadtratsfraktion
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