2017

Antwort Stadtrat 06.04.17 : Leerstandsmanagement Einzelhandel Innenstadt

Anfrage Richard Leuckefeld Frage 1: Sieht die Verwaltung durch den augenblicklichen Leerstand von Einzelhandelsfläche in 1B/B-Lagen eine Gefährdung der Handelsattraktivität unserer Stadt? Antwort: Die Verwaltung sieht im derzeitigen Leerstand von Einzelhandelsflächen in der Stadt Trier keine Gefährdung der Handelszentralität des Oberzentrums. Die Probleme durch „E-Commerce“ und die Nachfolge-Problematik von Einzelhändlern sind die entscheidenden Themen.

06.04.17 –

 

Frage 1: Sieht die Verwaltung durch den augenblicklichen Leerstand von Einzelhandelsfläche in 1B/B-Lagen eine Gefährdung der Handelsattraktivität unserer Stadt?

Antwort: Die Verwaltung sieht im derzeitigen Leerstand von Einzelhandelsflächen in der Stadt Trier keine Gefährdung der Handelszentralität des Oberzentrums. Die Probleme durch „E-Commerce“ und die Nachfolge-Problematik von Einzelhändlern sind die entscheidenden Themen.  

Frage 2: Hat die Verwaltung vor, eine Erfassung der Leerstände von Geschäfts/Ladenfläche in der Innenstadt durchzuführen? Wenn ja – wann? Wenn nein – warum nicht?

Antwort: Die Verwaltung hat aktuell nicht vor, eine Erfassung der Leerstände von Geschäfts- und Ladenflächen vorzunehmen.

Die aktuelle Erfassung und die damit nachfolgende Aufgabenbearbeitung ist nicht Aufgabe der Verwaltung, da sie damit in Konkurrenz zu den Immobilienhändlern treten würde.   

Frage 3: Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit – evtl. in Zusammenarbeit mit der City-Initiative und/oder Einzelhandelsverband – über das persönliche Gespräch mit den Vermietern hinaus – vermittelnd tätig zu werden?

Antwort: Ja, Gespräche sind sinnvoll.  

Frage 4: „Eigentümer…befürchten, dass sie in der Leerstandsbörse gebrandmarkt sind und Mietinteressenten den Eintrag zum Anlass nehmen, den Preis zu drücken.“ (Zitat Stadtverwaltung TV. v. 20.03.17). Bedeutet dies, die Stadtverwaltung ist gegen eine Leerstandsbörse, weil diese zur Senkung der Mietpreise führen könnte?  

Antwort: Die Verwaltung lehnt die Einrichtung einer reinen Leerstandsbörse ab. Eine solche Leerstandsbörse ist nur dann sinnvoll, wenn auch die Kontaktadressen und insbesondere die Preisvorstellungen und die Merkmale der Liegenschaft dargestellt werden. Wie die Resonanz von Eigentümern gezeigt hat, befürchten diese, dass mit dem Erscheinen in einer solchen Börse mögliche Mietinteressenten sofort darüber informiert sind, dass offensichtlich Probleme in der Vermietung bestehen und die Mietpreise gesenkt werden können.

Aktuelle Beispiele zeigen, dass es für jeden Leerstand, Gründe gibt, die in der individuellen Verantwortung des jeweiligen Eigentümers liegen und die von außen nur schwer beeinflussbar sind. Dies beginnt schon bei der eigenen Aktivität (Anzeigen, Kontaktadressen und Telefon-Nummern im Schaufenster, usw.), die für viele Objekte überhaupt nicht feststellbar ist.

Frage 5: Durch eine aktive Stadt- und Wirtschaftsentwicklung, die in engem Kontakt mit den Immobilieneigentümern steht, kann Leerstand grundsätzlich vermieden werden.“ (Zitat Stadtverwaltung TV. v. 20.03.17)

Kann die Stadtverwaltung die „aktive Stadt- und Wirtschaftsentwicklung“ in Hinblick auf die Erhaltung des Einzelhandels konkretisieren? Warum trifft die Aussage „kann Leerstand grundsätzlich vermieden werden“ für die Neustraße nicht zu?  

Antwort: Das aktuelle Einzelhandelskonzept gibt vielfältige Hinweise, wie der Handel in der (Innen)Stadt attraktiv gehalten werden kann.

Es ist Zielsetzung einer aktiven Stadt- und Wirtschaftsentwicklung, über die Attraktivitäts-steigerung der Stadt in Gänze Kunden in Trier zu halten und nach Trier zu ziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Leibe

 

 

 

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