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12.01.17 –
Frage 1:Wie viele Kinder in Kitas und Schulen nehmen am Schulessen teil?
Antwort: Für das Schuljahr 2016/17 sind aktuell 2.236 Schüler/Innen zur Teilnahme am Schulessen angemeldet. Im vergangenen Schuljahr belief sich die Teilnehmerzahl auf 2.289.
Frage 2: Was kostet das einzelne Essen für die Eltern?
Antwort: Im aktuellen Schuljahr 2016/17 beträgt der Eigenanteil zum Schulessen 3,10 € pro Essen. Auf Antrag bei Jobcenter, Jugend-/Sozialamt erhalten Eltern ggf. Leistungen für Bildung und Teilhabe als Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen. Der von den Eltern zu tragende Eigenanteil reduziert sich im Falle der Bewilligung auf 1,- € pro Essen. Die Abrechnung des Differenzbetrages erfolgt unmittelbar zwischen Stadt Trier als Leistungserbringer und der kostenübernehmenden Behörde.
Frage 3: Wie viele Essen werden von der Stadt bezuschusst?
Antwort: Alle Essen an Ganztagsschulen
Frage 4: Was kostet dies die Stadt pro Essen/im Jahr?
Antwort: Die Kosten sind abhängig von den jeweiligen Verträgen und der tatsächlichen Teilnahme am Mittagessen. Bei einem Eigenanteil von 3,10 € und einem Essenspreis aus dem mittleren Preissegment von 4,57 € pro Essen ergibt sich ein Zuschuss durch die Stadt Trier in Höhe von 1,47 € pro Essen. Der jährliche Zuschuss bewegt sich durchschnittlich in einem Rahmen von rd. 305.000 € bis 350.000 €.
Qualität:
Frage 5: In wie vielen städtischen Einrichtungen wird das Essen in einer Kochküche frisch zubereitet? Wie viele Essen sind das?
Antwort: Bisher verfügt keine Schule über eine Frischküche; geplant ist für die Grundschule Feyen die Frischküche der Kita mit zu nutzen. Die Teilnehmerzahl ist von der Einrichtung der Ganztagsschule abhängig, so dass die Anmeldezahl abzuwarten bleibt.
Frage 6: Wie viele Einrichtungen werden von Cateringbetrieben beliefert? Um wie viele Essen handelt es sich?
Antwort: Derzeit werden alle 17 Ganztagsschulen GTS von Caterern beliefert. Im letzten Jahr handelte es sich um durchschnittlich 21.620 Essen pro Monat. Unter Berücksichtigung der Ferien werden jährlich rd. 237.750 Essen an die Schulen geliefert.
Frage 7: Nach welchen Kriterien werden diese Lieferbetriebe ausgewählt?
Antwort: Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Trier an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden. In der Leistungsbeschreibung ist unter Berücksichtigung der von den jeweiligen Schulen gemeldeten Besonderheiten der Umfang der Leistung beschrieben. Neben dem Verpflegungssystem werden insbesondere Vorgaben zur Gestaltung der Speisepläne, der Menge, Ausgabe der Menüs, Warmhaltezeit, Ausgabe-/Warmhalte- und Transporttemperatur sowie Qualitäts- und Hygienekontrollen gemacht.
Frage 8: In welchem Verhältnis stehen Preis und Qualität des Essens?
Antwort: Insoweit als das Vergaberecht auf den wirtschaftlichen Einkauf von Leistungen zielt, stellt auch der Preis ein wesentliches Wertungskriterium dar. Zur Berücksichtigung der qualitativen Komponente fließen die Gestaltung der Speisepläne, die Anzahl von vegetarischen Tagen, die Warmhaltezeit und die Produktherkunft als Wertungskriterium mit in die Bewertung ein.
Frage 9: Wer überwacht die Qualität des Essens?
Antwort: In den Schulen, an denen Essensausschüsse gebildet sind, erfolgt u.a. auch ein Controlling hinsichtlich der Qualität des Essens. Zudem haben die Schulen die Möglichkeit, über die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. an einem Verfahren zur Optimierung des Verpflegungsangebots teilzunehmen. Mit der Zertifizierung wird bestätigt, dass das Angebot dem „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ entspricht.
Die Schulküchen unterliegen als Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung der Kontrolle der örtlich zuständigen amtlichen Lebensmittelüberwachung. Ergänzend dazu wird die lebensmittelrechtliche Kontrolle der Produktionsstätte der jeweiligen Caterer von der für diesen Standort zuständigen Gemeindeverwaltung wahrgenommen.
Frage 10: Gibt es einheitliche Rückmeldebögen für die Einrichtungen, um den Lieferbetrieben Rückmeldungen über die Qualität des Essens, Einhaltung der Vorschriften oder andere Anregungen zu geben?
Antwort: Das Feedback zur Essenslieferung erhält der jeweilige Caterer aktuell unmittelbar über die Verantwortlichen an den jeweiligen Schulen; i.d.R. werden schnell Lösungen gefunden und gute Ergebnisse erzielt.
Auf das Erfordernis der Dokumentation nachhaltiger Probleme im Rahmen der Mittagsverpflegung durch die Schule und Weitergabe an das Schulamt wurde in den Schulleiterrunden nochmal hingewiesen. Nur so können gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet bzw. auch Konsequenzen für das Vertragsverhältnis gezogen werden. Für die Rückmeldungen werden keine formellen Vorgaben gemacht.
Frage 11: Ist das Personal der Ausgabeküchen genug geschult, um die Einhaltung der Vorschriften bezüglich es Essens zu überwachen? Gibt es Rückmeldungen der Einrichtungen an die Stadt? Wenn ja, wie und wie oft? Sind diese standardisiert?
Antwort: Die Verantwortung für das, in den Ausgabeküchen beschäftigte, Personal liegt beim jeweiligen Caterer.
Im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Überprüfungen durch die Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamtes vor Ort erfolgt auch die Kontrolle des Nachweises der erforderlichen Fachkenntnisse und der Bescheinigung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Sofern Probleme auftreten und das Schulamt eingebunden wird, erhält die Schule entsprechende Unterstützung. Im Dialog mit dem Auftragnehmer und der Schule wird dann nach Lösungen zum konkret aufgetretenen Problem gesucht.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ludwig
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