03.07.13 –
Dieser Antrag wurde am 03.07.2013 im Stadtrat mehrheitlich verabschiedet.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorlage zu erstellen, welche eine Umwandlung des Gewerbegebietes „BZ 12 ‚Wasserbilliger Straße" in ein „Besonderes Wohngebiet" / „Mischgebiet" nach Baunutzungsverordnung vorsieht.
Begründung:
Zuletzt wurde im Dezernatsausschuss IV am 27. Februar 2013 über die Angelegenheit beraten. Die Verwaltung hat in dieser Sitzung eine Umwandlung abgelehnt, da es mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht vereinbar sei. Dies wird u.a. mit der städtischen Flächenknappheit bei Gewerbestandorten begründet. Die antragstellenden Fraktionen nehmen die ablehnende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Jedoch sprechen eine Reihe von Argumenten für eine Umwidmung. Zum einen sind auf dem entsprechenden Gelände bereits jetzt zahlreiche Wohnhäuser und ein Haus mit 9 Wohneinheiten vorhanden. Zum anderen ist diese Fläche aufgrund der topographischen Gegebenheiten und Zufahrtswege nur bedingt attraktiv für eine gewerbliche Nutzung. Zudem werden im Bereich Monaiser Straße in den kommenden Jahren zusätzliche, deutlich attraktivere Gewerbeflächen erschlossen, weshalb eine Umwandlung des BZ 12 in ein „Besonderes Wohngebiet" bzw. „Mischgebiet" vertretbar ist.
Die Interessengemeinschaft BZ 12, der sich alle Grundstückseigner angeschlossen haben, befürwortet uneingeschränkt die Umwandlung in ein „Besonderes Wohngebiet" bzw. „Mischgebiet". Dieser Forderung hat sich der Ortsbeirat Trier-Zewen im April 2012 angeschlossen. Aus diesen Gründen unterstützen auch die antragstellenden Fraktionen die Forderung nach einer Umwandlung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Ulrich Dempfle, Vorsitzender CDU-Fraktion
Anja Reinermann-Matatko, Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Christiane Probst, Vorsitzende FWG-Fraktion
Dr. Karl-Josef Gilles, Vorsitzender FDP-Fraktion
Kategorie
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