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01.10.13 –
Anfrage an Herrn Wirtschafts- und Kulturdezernenten Egger im Stadtrat am 01.10.2013.
Frage 1:
Wann wird in Trier die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung starten?
Mit Beschluss vom 30. August 2012 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, sich mit der Übernahme der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (KGÜ) durch die Stadt Trier zu beschäftigen und ein Konzept zur Einführung der KGÜ zu erarbeiten. Ein Sachstandsbericht wurde im zuständigen Dezernatsausschuss III am 23. April 2013 vorgestellt und ausgiebig diskutiert. Die Vorlage wurde aufgrund der Beratungsergebnisse im DA III überarbeitet und ergänzt. Dies ist weitestgehend abgeschlossen; eine Beschlussempfehlung der Verwaltung wird den zuständigen Gremien nach den Herbstferien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sofern der Stadtrat den Beschluss fasst, einen Antrag beim Land Rheinland-Pfalz auf Übernahme der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zu stellen, und nach Klärung der räumlichen Unterbringung des neuen Sachgebietes, wird die Verwaltung den Antrag beim Land einreichen können. Anschließend bleibt die Entscheidung des Landes abzuwarten, da erst nach dessen Zustimmung die erforderlichen Maßnahmen mit Bindung des städtischen Haushalts verbindlich durchgeführt werden können.
Nach Zustimmung des Landes wird die Verwaltung die notwendigen organisatorischen Maßnahmen (Personaleinstellung, Anschaffungen etc.) zeitnah umsetzen. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt ein wesentlicher Zeitfaktor, der sich dem städtischen Einfluss entzieht, in dem Schulungsangebot der Landespolizeischule. Aktuell beträgt die Wartezeit zur Schulung neuer HilfspolizeibeamtInnen bis zu sechs Monate.
Vor Aufnahme des offiziellen Messbetriebes wird die Notwendigkeit gesehen, zunächst einen mehrwöchigen Probebetrieb als Testlauf zur Klärung aller offenen Fragen durchzuführen. Insbesondere sollen die MitarbeiterInnen hier letzte Erfahrungen für einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb sammeln können, damit im Echtbetrieb rechtsfehlerfreie und gerichtsfeste Daten gewonnen werden. Gleichzeitig kann die Testphase durch Öffentlichkeitsarbeit begleitetet werden.
Abhängig von der Entscheidungsdauer beim Land wird die Stadt Trier anstreben, binnen eines Jahres nach entsprechender Beschlussfassung des Rates die KGÜ eigenverantwortlich zu betreiben.
Frage 2:
Welche Ergebnisse hatten weitere Untersuchungen der Stadtverwaltung zur Einführung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung?
Die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen werden in der vorhin angekündigten Beschlussvorlage umfangreich erläutert. Sie hier im Einzelnen darzustellen, würde den Rahmen der Anfrage sprengen – die Vorlage umfasst 20 Seiten.
Frage 3:
Gibt es seitens der Verwaltung Vorschläge zur Beschaffungsanzahl mobiler und fest montierter Geräte?
Die Verwaltung wird den Einsatz eines mobilen Messgerätes vorschlagen. Die Verwendungsmöglichkeit fest montierter Anlagen hängt von der Zustimmung des Innenministeriums ab, die z. Zt. nicht absehbar ist.
Frage 4:
Gibt es einen Ansatz/Schlüssel, wie viel Personal bei Anschaffung einer bestimmten Anzahl mobiler und fest montierter Geräte eingestellt werden muss?
Beim Einsatz eines mobilen Messgerätes im Zwei-Schicht-Betrieb werden vier MitarbeiterInnen im Außendienst und 3,5 Stellen im Innendienst für erforderlich erachtet. Auch hier der Verweis auf die in Vorbereitung befindliche umfangreiche Ratsvorlage, die alle gestellten Fragen detailliert beantwortet.
Frage 5:
Sind im Haushalt 2014 bzw. Nachtragshaushalt Personalstellen für die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung berücksichtigt?
Nein. Erst nach einem Beschuss des Rates auf Übernahme der KGÜ und nach Zustimmung des Landes hat die Verwaltung die Ermächtigung zur Umsetzung der notwendigen organisatorischen Maßnahmen (Personaleinstellung, notwendige Anschaffungen etc.) – die haushaltsmäßigen Voraussetzungen sind frühestens im Rahmen eines 2. Nachtragshaushaltsplanes/-stellenplanes 2014 zu schaffen.
Frage 6:
Welche Finanzmittel sind ggf. in den Nachtragshaushalt 2014 einzustellen, um 2014 mit der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung starten zu können?
Die finanziellen Auswirkungen bei Übernahme der KGÜ werden in der angekündigten Beschlussvorlage im Detail dargestellt. Da – wie vorhin erwähnt – nach Beschluss des Stadtrates ca. 1 Jahr Vorbereitungszeit bis zur Aufnahme des Echtbetriebes veranschlagt wird, werden im 2. Nachtragshaushalt 2013/2014 die in 2014 absehbar erforderlichen Mittel einzustellen sein, wobei aus heutiger Sicht davon auszugehen ist, dass ein Finanzierungsanteil erst in 2015 kassenwirksam wird.
Zusatzfrage des Ratsmitgliedes Frau Reinermann-Matatko:
Herr Egger, vielen Dank für die Ausführungen. Sie haben gerade geantwortet, dass es geplant ist, ein mobiles Messgerät anzuschaffen. Die Intention des Antrages, dass die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung von der Kommune anstatt von der Polizei durchgeführt werden soll, war ja auch die, dass wir alle der Auffassung sind, dass die Polizei die Kapazitäten nicht hat, so viel zu kontrollieren, wie es eigentlich in unserer Stadt erforderlich wäre. Bei der Nennung des einen mobilen Messgerätes fragen wir uns, wie viel denn die Polizei bisher im Einsatz hatte und ob wir mit diesem einen Messgerät wirklich unser Ziel erreichen können, mehr Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen als es bisher mit der Durchführung der Polizei der Fall war.
Ich kann Ihnen aus eigener Kenntnis im Moment nicht sagen, wie viele Geräte von der Polizei im Einsatz sind. Ich kann mich nur erinnern, dass im Stadtgebiet höchstens ein Gerät unterwegs ist. Ich denke, es macht Sinn, diese Diskussion bei der Diskussion über die Vorlage zu führen. Wir könnten sie nicht hier vorziehen, weil das, was ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt dazu sagen kann, über das hinaus geht, was in einer Anfrage sinnvoll unterbringen kann.
Wir werden diese Diskussion führen und ich glaube, wir können bis dahin klären, wie viele Einsatzfahrzeuge von der Polizei gleichzeitig im Trierer Stadtgebiet im Einsatz waren.
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