2013

Anfrage: Kommunaler Finanzausgleich: Schlüsselzuweisungen

12.12.13 –

Herr Oberbürgermeister Jensen beantwortete die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2013 zum Thema „Kommunaler Finanzausgleich: Schlüsselzuweisungen" im Steuerungsausschuss wie folgt:

Ich habe in meiner Funktion als Oberbürgermeister und auch als Vorsitzender des Städtetages intensiv daran mitgewirkt. Ich weise deshalb darauf hin, weil es sich um eine hoch komplizierte Materie handelt, die schwer zu durchschauen ist und viele Aspekte, wenn Indikatoren genannt werden, wenn Berechnungswege genannt werden, zu berücksichtigen sind. Die Antwort mag bei denjenigen, die mit dem Kommunalen Finanzausgleich, mit den Schlüsselzuweisungen, nicht regelmäßig zu tun haben, möglicherweise weitere Fragen aufwerfen, die im Rahmen dieser Anfrage nicht alle beantwortet werden können.

Die zentralen Fragen von Bündnis 90/Die Grünen kann ich jetzt verständlich beantworten und die zentrale Botschaft, was bekommt denn die Stadt eigentlich mehr durch den Kommunalen Finanzausgleich, da kann ich auch eine Antwort dazu geben:

Zu den einzelnen Fragen darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

Frage 1:

Werden die finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen 2014 im Nachtragshaushalt ausgewiesen?

Die finanzkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen - B2 und Investitionsschlüsselzuweisung - werden dann in einem Nachtragshaushalt ausgewiesen, wenn sie eine Änderung gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung erfahren. Dies war zum Zeitpunkt der Erstellung des 1. Nachtragshaushalts der Stadt Trier 2013/2014 noch nicht der Fall. Es ist jedoch jetzt erkennbar, dass eine entsprechende Korrektur im 2. Nachtragshaushalt der Stadt Trier 2013/2014 erforderlich sein wird.

Frage 2:

Wenn ja, in welcher Position und in welcher Höhe?

Die konkreten Veranschlagungen erfolgen im Teilhaushalt 1.4 - Allgemeine Finanzwirtschaft - unter den jeweiligen Sachkonten.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist erkennbar, dass die Schlüsselzuweisung B2 auf einen Wert von 18.292.806 Euro zu korrigieren ist - dies entspricht einer Reduzierung um 4.938.114 Euro.
Des Weiteren ist die Investitionsschlüsselzuweisung von ursprünglich 1.475.023 Euro um 96.127 Euro auf voraussichtlich 1.378.896 Euro zu vermindern.
Eine weitere Korrektur wird dann noch die Schlüsselzuweisung C1 erfahren, nämlich von 3.200.713 Euro um 208 Euro reduziert, auf dann 3.200.505 Euro.
Neu aufzunehmen ist der voraussichtliche Ertrag aus der Schlüsselzuweisung C2 in Höhe von 12.009.676 Euro - dieser beinhaltet jedoch auch eine Härteausgleichsleistung nach § 34d LFAG in Höhe von 6.969.458 Euro. Dieser Betrag wird nur in den Übergangsjahren 2014 und 2015 seitens des Landes geleistet und geht dann später endgültig in der Schlüsselzuweisung C2 auf.
Letztlich wird der Haushaltsansatz für die Schlüsselzuweisung B1 – wie bereits eingangs erwähnt – von ursprünglich 4.784.000 Euro um 1.595.136 Euro auf dann 6.379.136 Euro zu erhöhen sein.
Der Vollständigkeit halber darf ich darauf hinweisen, dass ich die von der Stadt Trier zu zahlenden Umlagen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches bei dieser Betrachtung außen vor gelassen habe.

Frage 3:

Wenn nein, warum nicht?

Die Frage 3 hat sich damit nach meiner Auffassung erübrigt.

Frage 4:

Die finanzkraftunabhängige Schlüsselzuweisung C2 wurde im Nachtragshaushalt 2014 nicht berücksichtigt, da die Berechnung nicht möglich ist. Wurde eine konservative Schätzung vorgenommen, die keinen Eingang in den Nachtragshaushalt fand?

Ja, das ist richtig. Bereits im Rahmen der ursprünglichen Haushaltsplanung 2013/2014 wurde eine konservative Schätzung für die gesamte Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches vorgenommen..

Frage 5:

Wenn ja, in welcher Höhe?

Es wurde innerhalb der Schlüsselzuweisung B2 ein Betrag in Höhe von 2.000.000 Euro zusätzlich eingeplant.

Frage 6:

Bitte Angabe der zu erwartenden Entlastung und der dann noch ungedeckten Belastungen im Sozialhaushalt der Stadt im Saldo im Vergleich zu 2013.

Diese Frage ist aus meiner Sicht nicht ganz einfach zu beantworten, da einerseits mit der Umstellung auf die neuen Schlüsselzuweisungen C1 und C2 u. a. auch Kosten der Sozialhilfe Berücksichtigung erfahren haben, die im alten System natürlich nicht abgebildet wurden. Andererseits hatte das alte System in der Schlüsselzuweisung B2 einen so genannten Soziallastenansatz, der nun im neuen System entfällt bzw. in der Verteilungsmasse der Schlüsselzuweisungen C aufgeht, dort aber anders gewichtet bzw. verteilt wird. Dennoch darf ich Ihnen mitteilen, dass bei einem einfachen schematischen Vergleich ein Mehrertrag in Höhe von 10,736 Mio. Euro für die Stadt Trier verbleibt.
Diesen Mehrertrag ermittele ich aus einer Berechnung der Schlüsselzuweisung B2 für das Jahr 2014 nach dem alten Schema unter Abzug der Schlüsselzuweisung B2 nach dem neuen Schema und der neuen Schlüsselzuweisungen C1 und C2 inklusive dem Härteausgleich.

Letztlich verbleiben im Teilhaushalt 2.1 - Soziales - dann noch ungedeckte Kosten in Höhe von ca. 3,758 Mio. Euro in der Finanzrechnung - die Ergebnisrechnung ist hier leider nicht von Relevanz. Diese Kosten bilden dann im Wesentlichen den Finanzbedarf für Personal und Organisation (ohne interne Leistungsverrechnungen) ab.

Zusammen gefasst kann man sagen, dass wir ein akzeptables Ergebnis für die besonders betroffenen kreisfreien Städte im Allgemeinen und die Stadt Trier im Besonderen erreicht haben. Das System des kommunalen Finanzausgleiches mit den neuen Elementen Schlüsselzuweisungen C1 und C2 wird gerade diesen besonderen Belastungen aus dem Sozialbereich gerecht und führt zu einer verbesserten Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der kommunalen Familie.

Wie jedes System ist natürlich auch dieses System, wenn sich alle Ebenen - die Gemeinden, die Kreise, die kreisangehörigen Städte und die kreisfreien Städte - vergleichen, wie gut sie insgesamt bei den Schlüsselzuweisungen weg kommen, auch so zu betrachten, dass es da natürlich auch Dinge gibt, mit denen der ein oder andere nicht zufrieden ist.

Wenn ich an der einen Stellschraube drehe, um eine Ungerechtigkeit zu beseitigen, dann entsteht an einer anderen Stelle wieder eine gewisse Ungerechtigkeit, aber es ist im Saldo - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen und da bin ich der Meinung, dass irgendwann nachgesteuert werden muss und das haben wir auch im Städtetag erfahren und besprochen - insgesamt wesentlich gerechter, weil die Entlastung dort, wo besondere Sozialleistungen anfallen, wie jetzt hier in der Stadt Trier schon überdurchschnittlich hoch ist.

Wenn wir erste Bescheide haben, werden wir genau sagen können auf den letzten Cent, wie das aussieht, weil die Bescheide für die Schlüsselzuweisung 2014 - das neue Gesetz gilt erst ab 01.01.2014 - irgendwann im Herbst, zum letzten Quartal, kommen werden. Dann kann man genau sehen, wie sich das auf die einzelnen Bereiche verteilt. Aber es wird in etwa dem entsprechen, was ich vorgetragen habe, weil die Grundlagen der Zahlen vorliegen. Es hängt davon ab, wie entwickeln sich die Sozialausgaben, wie sieht das mit der Gewerbesteuer aus, etc.


Zusatzfrage von Ratsmitglied Kewes:

Vielen Dank für die Ausführungen. Eine Frage habe ich noch zu der Antwort zu Frage 5. Ich hatte in Frage 4 nach C2 gefragt und bei der Antwort zu Frage 5 haben Sie mit B2 geantwortet.

Ich habe den Vergleich hergestellt und gesagt, wir haben im Saldo 10,7 Mio. Euro mehr. Ich habe zweimal die B2 erwähnt als Berechnungsgrundlage aus dem alten System, um dann die C1 und C2 entgegen zu stellen.

Die Frage 5 kann nur im Hinblick auf die B2 beantwortet werden, weil es die C2 zu diesem Zeitpunkt nicht gibt. Der Betrag von 2 Mio. Euro wurde geschätzt. Wir haben konservativ gerechnet, wir wussten ja nicht, wie die politische Diskussion endet, und wir haben 2 Mio. Euro in die B2 eingesetzt. Der Effekt aus der C2, die es aber so noch nicht gab, ist in B2 abgebildet worden. Aber das war zugegebener Maßen, weil eine Reihe von Stellschrauben noch nicht feststanden, unsicher und deshalb habe ich gesagt, wir müssen etwas ansetzen, weil es ist klar, dass etwas kommt, aber wir gehen sehr konservativ damit um.

 

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