2012

Verbleib der Stadt Trier im Verkehrsverbund der Region Trier

15.11.12 –

Änderungsantrag der Fraktion Bündis 90/Die Grünen zum Antrag der CDU-Fraktion

Dieser Änderungsantrag wurde im Stadtrat am 15.11.2012 geändert beschlossen.

 

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Mitgliedschaft im Verkehrsverbund der Region Trier (VRT) ist gemäß § 20 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages bis Juli 2013 zu überprüfen. Ist bis dahin keine Lösung gefunden, erfolgt die Kündigung.

  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit den Landkreisen der Region sowie weiteren, ggf. für einen neuen Verkehrsverbund in Frage kommenden Partnern - z.B. aus Luxemburg oder entlang der Moselstrecke - Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel,  den VRT neu zu strukturieren. Die Ergebnisse sind im Steuerungsausschuss darzustellen.

  3. Grundzüge eines VRT müssen folgende Aspekte sein:

3.1 Vereinfachung der Tarifstruktur, darunter auch der Tarifzonen

3.2 Entscheidungshoheit der Aufgabenträger

3.3 Stimmengewichtung unter den Aufgabenträgern

3.4 Ausschreibung der definierten Linien

 

Begründung:

Zu 3.1: Das bisherige Tarifsystem im VRT ist zu komplex und bietet wenig Anreize zur intensiven ÖPNV-Nutzung. Das Zonensystem ist so umständlich, dass selbst die BusfahrerInnen oft Probleme haben, Fahrgästen die passenden Zonen zu nennen oder hinsichtlich günstigerer Tarife zu beraten. Die Vorteile eines gut funktionierenden Verkehrsverbundes liegen u.a. in einfachen, verständlichen Tarifsystemen.

Zu 3.2: Bisher entscheiden im VRT Aufgabenträger und Unternehmen gleichberechtigt. Ziel muss sein, dass die zukünftigen Aufgabenträger die Entscheidungshoheit haben, nicht die Konzessionsnehmer.

Zu 3.3:Die Stimmengewichtung im bisherigen VRT führt dazu, dass die Interessen der Stadt Trier keine Mehrheit finden können. Bei der Gestaltung eines neuen VRT ist darauf zu achten, dass die Stimmengewichtung sich an messbaren Größen wie der Anzahl der ÖPNV-NutzerInnen orientieren.

Zu 3.4: Die aktuellen Probleme der Intransparenz können durch Linienausschreibungen gelöst werden. Auch kann dadurch eine Verbesserung der ÖPNV-Qualität erreicht werden, da bei der Ausschreibung Qualitätsstandards gefordert werden können.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Anja Reinermann-Matatko

Kategorie

Anträge | Mobilität | Stadtratsfraktion

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