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11.04.17 –
…lesen Sie bitte das Gesetz. Können Sie sich vorstellen, dass Ihre 20 jährige Tochter ins Altenheim muss? Komische Frage, denken Sie vielleicht. Aber es gibt Menschen, die genau dort untergebracht werden, wenn sie eine Behinderung haben, die dazu führt, dass sie pflegebedürftig sind.
Die Idee eines Bundesteilhabegesetzes war für viele Menschen mit einer Behinderung mit großen Hoffnungen verbunden. Keine Unterbringung im Altersheim, sondern Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Auch andere Missstände sollten beseitigt werden. Zunächst wurde diese jedoch enttäuscht. Der erste Entwurf enthielt kleine Fortschritte bei vielen Verschlechterungen. Dies führte zu heftigen Protesten in der Behindertenbewegung, die maßgeblich von der Trierer Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer in das parlamentarische Verfahren getragen wurde. Die Folge war eine Reihe von Verbesserungen des Entwurfs.
Was also länge näher als auch im Trierer Stadtrat die nun bevorstehende Umsetzung des BTHG durch das Land zu thematisieren. Die grüne Fraktion hat auf der letzten Ratssitzung einen entsprechenden Antrag eingebracht. Denn trotz der Entschärfungen in letzter Minute besteht weiterhin die Gefahr, dass das Gesetz zu massiven Nachteilen für Betroffene führen kann. Ob dies geschieht, hängt wesentlich davon ab, wie die gesetzlichen Bestimmungen ausgelegt werden. Dabei könnte das Land eine positive Rolle spielen Maßstab hierfür muss die UN Behindertenrechtskonvention sein. Sie gewährleistet eine umfassende Teilhabe bspw. in der Arbeitswelt oder am sozialen und kulturellen Leben. Diese Rechte umzusetzen wird eine der großen Herausforderungen für Land und Kommunen sein.
Wolf Buchmann
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