
17.05.18 –
Sowohl vor dem Hintergrund der Einführung des Bundesteilhabegesetzes als auch der Erstellung des Aktionsplans Inklusion muss gewährleistet sein, dass Menschen mit Behinderung die Teilhabe an Angeboten, die von städtischen Einrichtungen oder privatrechtlichen Vereinen bereit gestellt werden, ermöglicht wird. Städtische Einrichtungen in diesem Sinne sind bspw. die Schwimmbäder, Volkshochschule, Musikschule, Bibliotheken, Museen oder das Theater.
Im Rahmen dieser Anfrage soll es um die inhaltlichen Angebote und nicht um die baulichen Voraussetzungen der Barrierefreiheit gehen. Gemeint ist also der Zugang zu Musikunterricht, VHS Kursen aller Art, Besuch von Theateraufführungen oder Ausstellungen, Ausleihen von Büchern und ähnliches.
Ich bitte Sie um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der Sitzung des Stadtrats im Mai.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Wolf Buchmann
Inklusionspolitischer Sprecher
Kategorie
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