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02.02.11 –
Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 02.02.2011 geändert beschlossen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Trier fordert die Landesregierung auf, die in der Trierer Dasbachstraße untergebrachte Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (LUfA), besser bekannt als sog. „Ausreisezentrum“, zu schließen.
Begründung:
Im Jahr 2002 ist das sog. „Ausreisezentrum“, welches ursprünglich als Modellprojekt in Ingelheim in unmittelbarer Nähe des Abschiebegefängnisses angesiedelt war, nach Trier verlegt worden.
Schon damals erhob sich innerhalb der Bevölkerung erheblicher Widerstand gegen den Umzug der Einrichtung nach Trier. Dieser bezog sich nicht auf die Standortverlegung innerhalb des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, sondern drückte die prinzipielle Ablehnung der Zielsetzung des Projektes aus. An dieser Haltung hat sich bis heute nichts geändert.
Der Zweck der Einrichtung wird pointiert durch folgende Sätze ausgedrückt, die aus der Begründung der Verleihung des Titels „Unwort des Jahres 2002“ an den Begriff „Ausreisezentrum“ entliehen sind: „Dieses Wort soll offenbar Vorstellungen von freiwilliger Auswanderung oder gar Urlaubsreisen wecken. Es verdeckt damit auf zynische Weise einen Sachverhalt, der den Behörden wohl immer noch peinlich ist. Sonst hätte man eine ehrlichere Benennung gewählt.“
Am 19.03.2003 stellte das Verwaltungsgericht Trier fest, dass die Unterbringung im Ausreisezentrum keine strafähnliche Maßnahme darstellen und den Willen der Untergebrachten nicht beugen dürfe. Außerdem sei die mehr als dreijährige Unterbringung nach Ansicht des Gerichts unverhältnismäßig lang.
Kurze Zeit später erhielten alle Familien im Ausreisezentrum überraschend den Bescheid, dass sie kurzfristig zurück in ihre Kommunen ziehen könnten. Als Grundlage hierfür diente eine Verfahrensregelung für die LUfA vom 16.06.2003, nach der "die Aufnahme von Familien mit Kleinkindern zu Gunsten der Unterbringung von zur Aufnahme anstehenden Einzelpersonen oder Ehepaaren vermieden werden soll."
Aber auch bei diesen Personengruppen gilt das Verbot einer unverhältnismäßig langen Unterbringung, die als Schikane und strafähnliche Maßnahme zu betrachten ist. Entsprechende Gerichtsurteile hierzu stehen allerdings noch aus. Ganz offensichtlich steht die Einrichtung juristisch auf sehr unsolidem Fundament. Sie kann moralisch nicht gerechtfertigt werden.
Die offizielle Statistik kann darüber hinaus über den Verbleib von mehr als 100 Menschen keine Auskunft geben. Flüchtlingslobbygruppen gehen davon aus, dass diese Menschen in der Illegalität leben.
Die Entscheidung über die Schließung der LUfA fällt zwar formal betrachtet nicht in den Kompetenzbereich des Stadtrates, trotzdem kann dieser ein starkes Signal an die zuständige Landesregierung in Mainz senden und diese dazu auffordern, die Einrichtung zu schließen. Dem Trierer Stadtrat kommt nicht zuletzt deshalb eine besondere Verantwortung zu, weil kein anderes politisches Organ näher an den Betroffenen dran ist.
Eine ausführliche Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichem Gruß
Corinna Rüffer
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