Mit Fakten und Humor gegen TTIP

19.04.15 –

Mit Straßentheater, Infoständen, Transparenten, Unterschriftenaktionen und Redebeiträgen machten verschiedene Gruppen am TTIP-Aktionstag am 18. April auch in Trier auf die Gefahren durch das geplante Freihandelsabkommen aufmerksam. 

Zum Hintergrund veröffentlichen wir hier die Position der Grünen Bundestagsfraktion:

TTIP, CETA, TiSA & Co.

Die Befürchtungen, dass in aller Stille wichtige Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Datenschutzstandards abgesenkt werden sollen, sind berechtigt. Zudem droht die Einführung von Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren und damit die Gefahr, dass künftig Unternehmen nationale Rechtssysteme unterlaufen können. Das muss verhindert werden. Wir sprechen uns deshalb für eine zivilgesellschaftliche Beteiligung aus, die zum Beispiel über Konsultationsprozesse im Vorfeld von Verhandlungen und einzelner Verhandlungsrunden realisiert werden könnte.

Bei richtiger Ausgestaltung können Handelsabkommen den Klimaschutz und sozialen Standards stärken. Die grüne Fraktion wird jedoch keinem Abkommen zustimmen, das europäische Standards und Gesetze untergräbt.

Worum geht`s?

Ziel der derzeit in der Diskussion stehenden Handelsabkommenen wie TTIP, CETA oder TiSA sind umfassende Vereinbarungen, die eine breite Palette von Handels- und Investitionsthemen regeln. Der Handel soll erleichtert werden. Exporteure sollen künftig geringere Zölle bezahlen müssen. Standards und Rechtsvorschriften sollen gegenseitig anerkannt und angeglichen, Bürokratie abgebaut werden.

Ein Handelsabkommen – unter den richtigen Bedingungen- könnte Chancen für die Wirtschaftsentwicklung und damit für mehr Beschäftigung auf beiden Seiten des Atlantiks bieten. Wir Grünen begrüßen grundsätzlich Initiativen zur Vertiefung der Handelsbeziehungen. Angesichts von Finanz- und Bankenkrise wurde erneut deutlich, dass es international vereinbarte Standards und auch eine Stärkung gemeinsamer Kontrollmechanismen braucht. Vertiefte Partnerschaften sollten zum Ziel haben, soziale und ökologische Standards zu stärken und für den Klimaschutz positive Impulse zu setzen. Die EU und Deutschland dürfen dabei aber nur Vereinbarungen eingehen, die neben wirtschaftlichen Vorteilen den Verbraucher- und Umweltschutz verbessern und soziale und Datenschutz-Standards sichern.

Neustart der Verhandlungen mit einer anderen Agenda

Es gibt eine berechtigte Sorge, dass diese Handelsabkommen eine Hintertür für das Zurückschrauben von sozialen und ökologischen Standards zulasten des Gemeinwohls öffnen. Wir teilen diese Sorgen und Bedenken.

Beispiel TTIP: Der intransparente Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit und das vorliegende Verhandlungsmandat geben großen Anlass zu Misstrauen.

Unsere grünen Mindestanforderungen haben wir bereits vor der Erteilung des Verhandlungsmandats an die EU-Kommission formuliert. So haben wir im Rahmen einer sogenannten Artikel 23 Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung klargemacht, dass die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament zwingend an den weiteren Beratungen beteiligt werden müssen. (pdf)

Zudem haben wir im Juni 2013 klare Kriterien und Mindestanforderungen an das Verhandlungsmandat in einem Antrag (pdf) formuliert, deren Erfüllung Voraussetzung für einen Neustart sind.

Wir bleiben dabei: Durch solche Abkommen darf es nicht zu einer Verschlechterung von ökologischen und sozialen Standards kommen. Insbesondere die bestehenden EU-Standards im Bereich der Produktsicherheit, des Umwelt-, des Verbraucher- und Datenschutzes sowie bestehende Arbeits- und Sozialstandards sind keine Verhandlungsmasse und müssen auch nach Abschluss eines solchen Handelsabkommens weiter entwickelt werden können.

Nicht verhandelbar

Die bisherige Praxis zu Investoren-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (ISDS) ermöglicht es Unternehmen, sich jenseits der bestehenden Rechtssysteme in intransparenten Verfahren Sonderrechte zu erstreiten. Diese Klagemöglichkeiten für Konzern dürfen nicht Bestandteil eines Abkommens sein. Das Niveau des Rechts- und Investitionsschutzes in der EU, Kanada und in den USA ist ausreichend hoch, um von der Einführung von zusätzlichen Klagemöglichkeiten mit Missbrauchspotential abzusehen.

Die im Vergleich zu Handelspartnern weiterreichenden europäischen und deutschen Regelungen beispielsweise in den Bereichen Gentechnik, Lebensmittelsicherheit und Chemikalienrecht sind für uns Grüne nicht verhandelbar. Für Klon- und Hormonfleisch muss der europäische Markt geschlossen bleiben.

Das Ziel von vertieften Partnerschaften sollte sein, soziale und ökologische Standards auf beiden Seiten des Atlantiks zu stärken. Bei richtiger Ausgestaltung kann eine engere Zusammenarbeit auch für den Klimaschutz positive Impulse setzen und zum Abbau umweltschädlicher Subventionen beitragen.

Kategorie

Verbraucherschutz

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