
03.06.24 –
In der Bernhardstraße in Heiligkreuz dürfen Autofahrende auf der kurvigen und unübersichtlichen Gefällstrecke in Richtung Spitzmühle Radfahrer*innen nicht mehr überholen. Die Verwaltung hat dort ein Verkehrsschild mit der Bezeichnung „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ angebracht. Das zweite in Heiligkreuz. Eines steht in der Berliner Allee vor der Abzweigung Karlsweg.
„Das Schild ist hier wichtig, weil in der Bernhardstraße viele Menschen, vor allem auch Kinder, mit dem Rad unterwegs sind“, sagt Mechthild Schneiders, unsere GRÜNE stellvertretende Ortsvorsteherin von Heiligkreuz. „Wir erleben immer wieder, dass in dieser nicht einsehbaren Kurve Radfahrende überholt werde, obwohl die Autofahrer*innen den Gegenverkehr nicht einsehen können. Das macht das Radfahren gefährlich.“
Zuerst war das Verkehrsschild knapp hinter der Kurve aufgestellt worden, wo es nur schwer sichtbar war. Dies hat Schneiders in der jüngsten Ortsbeiratssitzung angesprochen. „Ich freue mich besonders, dass die Straßenverkehrsbehörde das neue Schild nun gut sichtbar vor die Kurve versetzt hat. Die neue Beschilderung macht das Radfahren bergab in der Bernhardstraße sicherer!“
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