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14.03.13 –
Dieser Antrag wurde am 14.03.2013 im Stadtrat mehrheitlich beschlossen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Ein Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge ist die Trinkwasserversorgung. Mit der derzeit bestehenden Struktur wird sichergestellt, dass das wichtigste Grundnahrungsmittel, Wasser, in bester Qualität den Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr zur Verfügung steht. Eine Minderung der Qualität oder der Verfügbarkeit von Trinkwasser zur Sicherung der Grundbedürfnisse ist unter keinen Umständen vertretbar und muss daher verhindert werden.
Im Rahmen der neuen Richtline (RL) der Europäischen Union soll die Konzessionsvergabe und damit auch die Vergabe der Wasserrechte aus Gründen der Rechtssicherheit und Gleichheit aller Staaten innerhalb von Europa, im Geltungsbereich der Europäischen Union ausgeschrieben werden. Dieser Eingriff in die autonome Verwaltung – insbesondere der Trinkwasserversorgung – durch die Kommunen, schafft ein nicht vorhersehbares und nicht vertretbares Risiko einer Minderung von Qualität und Verfügbarkeit des Trinkwassers auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Die in Deutschland bezahlbare, sichere und qualitativ hochwertige, in Europa fast einzigartige Trinkwasserversorgung, würde damit nicht mehr in dieser Form garantiert werden können.
Von dieser RL und der damit verbundenen Modifizierung im Bereich der Wasserversorgung könnten zukünftig ebenso die Stadtwerke der Stadt Trier – trotz der jüngsten Zugeständnisse auf europäischer Ebene – betroffen sein. Das Risiko einer entsprechende Ausschreibungspflicht in der Stadt Trier und die Möglichkeit einer Privatisierung der Wasserversorgung ist nicht tragbar, da hierdurch die Qualität und die Verfügbarkeit des Wassers in der Region gefährdet wären.
Ebenso die derzeitig auf europäischer Ebene angestrebte Kompromisslösung mit einer Ausnahmeregelung für Trinkwasserversorgungen mit einem Anteil des Umsatzes der Wasserversorger von weniger als zwanzig Prozent in privater Hand, löst die Problematik nicht in Gänze. Die RL würde weiterhin insbesondere den interkommunal, Kommunalgrenzen übergreifenden Angeboten entgegenstehen und wird der deutschen Sondersituation nicht gerecht.
Der Stadtrat möge deshalb beschließen:
Der Stadtrat unterstützt mit seiner Position explizit die Europäische Bürgerinitiative Right2Water (EBI), die mit bisher circa zwei Millionen Unterstützern ein Bürgerbegehren auf europäischer Ebene, Länder übergreifend, eine Ausnahme der Trinkwasserversorgung aus dieser Richtlinie fordert.
Der Oberbürgermeister möge diesbezüglich prüfen, inwiefern diese EBI von der Verwaltung durch Bereitstellung von Informationen auf den von der Stadt betriebenen Informationsträgern und durch die Auslage von Unterschriftenlisten in den Dienststellen der Stadtverwaltung unterstützt werden kann.
Die Trinkwasserversorgung ist ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität, besonders auch in der Region Trier. Es geht dabei jedoch nicht nur um Lebensqualität sondern auch kein Freihandelsplatz für private Unternehmen, sondern ein Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger. Dieses Grundrecht gilt es für uns besonders für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trier zu schützen.
gez.
Dr. Ulrich Dempfle, Vorsitzender CDU - Fraktion
Sven Teuber, Vorsitzender SPD - Fraktion
Petra Kewes, Vorsitzende Bündnis90/Die Grünen
Christiane Probst, Vorsitzende FWG
Katrin Werner, Vorsitzende Die LINKE
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