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20.07.15 –
ANGENOMMEN BEI ENTHALTUNG SPD
Finanzierung des Tierheims sicherstellen!
Begründung:
Der Tierschutzverein Trier und Umgebung e.V. trägt die Verantwortung für ca. 200 Tiere im Heim aus einem Umkreis von ca. 100 km; dies leisten ca. 10 Mitarbeiter*innen und viele ehrenamtlich Tätige. Es werden ca. 700 Tiere pro Jahr vermittelt.
Vorrangige Aufgabe ist es, Tieren ein vorübergehendes Zuhause bieten, sie medizinisch zu versorgen und schnellst möglich in ein dauerhaftes Zuhause zu vermitteln. So nimmt das Tierheim Tiere aus Beschlagnahmungen auf, wobei es sich häufig um eine große Anzahl von Tieren in schlechtem gesundheitlichem Zustand handelt, die große logistische Herausforderungen darstellen. Dabei fallen ca. 110.000 Euro Tierarzt- und Arzneikosten an.
Außerdem ist das Tierheim jederzeit Ansprechpartner für in Not geratene Tiere oder für Tierhalter, die einen Rat suchen.
Die für diese Arbeit notwendige Infrastruktur ist nunmehr ca. 40 Jahre alt, und es stehen seit längerem zahlreiche Instandsetzungen bzw. Sanierungen an.
Den letzten großen Aufschrei seitens des Tierschutzvereins gab es 2013, als die Heizungsanlage kaputt ging. Damals wurde die Krise mittels einer Sonderspende der Sparkasse in Höhe von 50.000 Euro gelöst. Das ist und kann aber keine Strategie sein.
Das grundsätzliche Problem der Finanzierung liegt in den laufenden Betriebskosten von knapp 500.000 Euro p.a., welche nur knapp zur Hälfte durch die Einnahmen finanziert werden können. Bislang wurde diese Lücke mal mehr, mal weniger mit Spenden und Erbschaften gedeckt. Ziel muss es sein, die laufende Finanzierung des Tierheims auf eine verlässliche und planbare Basis zu stellen.
Dass es sehr gute Lösungen gibt, zeigen die Landkreise Saarlouis und Merzig-Wadern die das Tierheim Dillingen mittels eines Konsortialvertrags auf solide Füße gestellt haben. Darin wurde vereinbart, dass die Städte und Gemeinden beider Landkreise einen Kommunalbeitrag von 90 Cent pro Einwohner und pro Jahr zahlen.
Auf Trier und seine Landkreise übertragen bedeutet dies, dass hier ca. 250.000 Bürger als Berechnungsgrundlage zu betrachten wären. Dies ergibt bei einem Finanzbedarf von ca. 250.000 Euro, einen Betrag von 1 Euro pro Einwohner p.a.
Ob aus christlichen Aspekten (Verantwortung für die Schöpfung) oder ethischen Gründen (Verantwortung gegenüber der Kreatur), im Grundgesetz Artikel 20a ist der Tierschutz als Staatsziel verankert. Und dem müssen wir mit dem Erhalt des Tierheims Rechnung tragen.
Das Tierheim übernimmt zahlreiche öffentlich-rechtliche Aufgaben, wie z.B. die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren, die andernfalls von den Kommunen – der Stadt Trier und den umliegenden Gebietskörperschaften - zu übernehmen wären.
„Gott wünscht, dass wir den Tieren beistehen, wenn sie der Hilfe bedürfen. Ein jedes Wesen in Bedrängnis hat gleiches Recht auf Schutz.“
(Franz von Assisi)
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Dr. Ulrich Dempfle Gez. Petra Kewes
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