Bedenkliches Zeichen - Trierer Gericht erlaubt Fackelmärsche der NPD

23.07.15 –

Das Verwaltungsgericht Trier erklärte das Verbot von Fackeln bei der NPD-Demo im Dezember 2014 durch das Ordnungsamt für rechtswidrig.


„Das ist ein beschämendes Signal“, zeigt sich Johannes Wiegel, Vorstandsmitglied der Trierer GRÜNEN , entsetzt.„Gerade in der gegenwärtigen Situation, in der allenthalben über die Aufnahme von Flüchtlingen diskutiert wird und selbige an vielen Orten in Deutschland massiver Bedrohung und Hetze ausgesetzt sind, sollten die Kommunen unterstützt werden,welche sich gegen rechte Stimmungsmache einsetzen.“ „Mit dem öffentlichen Infrage stellen des Schengen Abkommens durch die Bundeskanzlerin am Sonntag, können sich Flüchtlinge hierzulande ohnehin nicht mehr willkommen fühlen!“, ergänzt Petra Kewes, Vorsitzende der GRÜNEN Stadtratsfraktion.

„Dieses Urteil ist nicht nur als singuläre Entscheidung für Trier zu sehen, sondern es schafft juristisch gesehen auch einen unliebsamen Präzedenzfall“, teilt Wolf Buchmann, Sprecher der Trierer GRÜNEN die Einschätzung. „Dieses Urteil wird von den Rechten nun gegen jede Kommune vorgebracht werden, die ihnen Aufmärsche mit Fackeln untersagen will. Traurig dass Trier hier diese Vorreiterrolle einnimmt!“

„Wenn ich daran denke, dass die nächste Kundgebung der NPD am 1. August unmittelbar vor der Jägerkaserne stattfindet, wird mir Angst und Bange!“, fasst Johannes Wiegel zusammen. In der dortigen Anlage werden ab diesem Tag auch dauerhaft Asylsuchende untergebracht sein. „Aus diesem Grunde muss jeder demokratische Bürger, der den rechten Hetzern keinen Platz geben will, am 1. August bei der Gegenkundgebung vom Verein Für ein buntes Trier Farbe bekennen“, so Wiegel abschließend.

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