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18.11.20 –
Nach Rücksprache mit den anderen Fraktionen zogen wir diesen Antrag für die Stadtratssitzung am 08.12.2020 zunächst zurück.
Antragstext:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um Aufnahme des Antrags „Aus der Vergangenheit lernen – Sexuellen Missbrauch ächten – Opferwillen respektieren“ für die Stadtratssitzung am 8.12.2020.
Von der Opfervereinigung der Missbrauchsopfer im Bistum Trier MissBit e.V. wurde das Anliegen an die Fraktionen des Rats herangetragen, die besondere Würdigung von Bischof Stein in Trier zu revidieren. Auch aus der Bürgerschaft und selbst aus dem Bereich der katholischen Kirche wurde der Wunsch vorgebracht, in diesem Sinne tätig zu werden.
Deshalb möge der Stadtrat beschließen:
1. Der Rat der Stadt Trier möchte den „Bischof Stein Platz“ umbenennen und bittet den Ortsbeirat Trier-Mitte/Gartenfeld um einen Namensvorschlag für die künftige Bezeichnung des Platzes.
2. Als symbolisches Zeichen entzieht der Rat der Stadt Trier Bischof Stein posthum die Ehrenbürgerwürde der Stadt Trier.
Begründung:
Bernhard Stein war zwischen 1967 und 1980 Bischof in Trier. Er war unter der katholischen Bevölkerung geschätzt und anerkannt. Auf dieser Grundlage entschied sich der Stadtrat 1975, ihm die Ehrenbürgerschaft der Stadt Trier zu verleihen.
Nun liegen aber seit einem Jahr Erkenntnisse vor, dass Bischof Stein aktiv an der Vertuschung von sexuellem Missbrauch durch Kleriker in seinem Amtsbereich beteiligt war. Dass diese Erkenntnisse zu Tage gefördert wurden, ist zu einem erheblichen Teil der engagierten Arbeit der Opfer selbst zu verdanken. MissBit e.V. hat Jahre lang durch eigene Anträge auf Akteneinsicht und intensive Recherchearbeit daran gearbeitet, ein umfassendes Bild über den Missbrauch im Bistum Trier
zu erstellen.
Bischof Stein hat nicht nur die Täter gedeckt, sondern sie in ihren Ämtern belassen oder an andere Orte versetzt, wo sie erneut übergriffig wurden.
Dieses Fehlverhalten ist eindeutig durch Zeugenaussagen, Opferberichte und Archivmaterial* belegt. Außerdem verweisen wir auf die Berichterstattung in den Medien, besonders im Trierischen Volksfreund*. Diesen Anschuldigungen wurde bisher auch vonseiten der katholischen Kirche nicht widersprochen.
Bischof Ackermann hat im Juni 2020 angekündigt, dass eine Kommission des Bistums auch unter Einbeziehung von Betroffenen an einer Aufarbeitung der Anschuldigungen gegen Bischof Stein arbeiten will. Diese Aufarbeitung ist das gute Recht, ja sogar die Pflicht des Bistums.
Sie verpflichtet aber nicht, den Rat der Stadt Trier sich an die zeitlichen Vorgaben und den Ergebnissen dieser Aufarbeitung zu binden. Vielmehr hat der Rat gegenüber allen Bürger*innen dieser Stadt, aber insbesondere gegenüber den Opfern, eine eigene Verpflichtung.
Unabhängig, ob die Handlungsweise von Bischof Stein seinerzeit strafrechtlicher Begutachtung standgehalten hätte, war sein Verhalten in jeder Hinsicht moralisch verwerflich.
Richard Leuckefeld
Fraktion B90/Die Grünen
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