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25.05.17 –
Es wird ein neuer letzter Absatz in den Antragstext eingefügt:
"Die Prüfung soll beendet und dem Stadtrat darüber berichtet werden, sofern diese ergibt, dass die zu erwartenden Verkehre zwischen dem Moseltal und dem Gewerbegebiet einen Bau des sogenannten Moselaufstiegs sinnvoll oder notwendig erscheinen lassen."
Begründung:
Der Moselaufstieg würde einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in ein intaktes Waldgebiet und Ökosystem bedeuten. Mehrere Gutachten sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Moselaufstieg die Stadt Trier kaum von Verkehr entlasten würde. Lärm und Abgase würden also nicht reduziert werden. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass in Igel, Zewen, Herresthal und Fusenich durch Verkehrsverlagerung noch mehr Lärm und Abgase entstehen würden. Nicht zuletzt stehen die Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem behaupteten und nicht nachgewiesenen Nutzen.
Es besteht die Möglichkeit, dass das vorgeschlagene Gewerbegebiet Herresthal den Befürwortern des Moselaufstiegs Auftrieb verleihen könnte und die Wahrscheinlichkeit einer Realisierung deutlich erhöht. Deshalb soll dieser Änderungsantrag sicherstellen, dass ein Gewerbegebiet Herresthal nicht realisiert wird, wenn es zwischen beiden Projekten einen Sinnzusammenhang gibt.
Gez.
Wolf Buchmann
Kategorie
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