29.10.19 –
Die Landesbauordnung schreibt vor, dass für jede Wohnung, die gebaut wird auch ein Stellplatz für ein Auto zu errichten ist. Genauer gesagt: Für Einfamilienhäuser sollen nach gängiger Verwaltungsvorschrift ein bis zwei und für Mehrfamilienhäuser ein bis eineinhalb Stellplätze gebaut werden. In Trier wird das in der Regel mit 1,25 Stellplätzen geregelt.
Wer auf seinem Grundstück nachweislich keinen Platz hat, darf sich „freikaufen" laut der Stellplatzablösesatzung der Stadt je nach Wohnlage mit bis zu 10.660 Euro pro Stellplatz. Die eingenommenen Gelder werden in den Bau von öffentlichen Parkplätzen und ÖPNV-Anlagen gesteckt. Soweit, so gut.
Nun sind sowohl die Verwaltungsvorschrift (2000) und die Stellplatzablösesatzung (2004) etwas in die Jahre gekommen. Der Gesetzgeber bietet neue Möglichkeiten, das Wohn- und Verkehrsverhalten vieler Menschen hat sich geändert. Die Bau- und damit auch die Mietkosten steigen immer weiter. Die Stadt Mainz hat aber nachgewiesen, dass zum Beispiel für den geförderten Wohnungsbau dort nur 0,8 Stellplätze benötigt werden.
Außerdem erlaubt es das Gesetz, bei guter ÖPNV- Anbindung einen Bonus zu ververgeben, der die Stellplatzzahl auch verringert, und Fahrradstellplätze festlegen zu können. Damit wir mehr günstigen Wohnraum in Trier schaffen können, den Flächenverbrauch reduzieren und die Verkehrswende weiter voranbringen können, braucht Trier eine Stellplatzsatzung. Daher gehen wir davon aus, dass unser Antrag zu dem Thema in der nächsten Ratssitzung von einer breiten Mehrheit mitgetragen wird.
Thorsten Kretzer
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