Gemeinsamer Änderungsantrag „Bezahlbares Wohnen in Trier stärken - Aktive städtische Bodenpolitik betreiben"

der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und FDP

03.12.24 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu TOP 3.4 der Sitzung des Trierer Stadtrates am 04.12.2024 stellen die Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP folgenden Änderungsantrag:

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Stadt Trier richtet einen Bodenfonds ein, um strategisch wichtige Flächen für die Stadtentwicklung zu sichern. Dieser Fonds dient als Instrument für:
    • Den Erwerb von Flächen zur Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum, sozialem Wohnungsbau und Gewerbeflächen.
    • Die Sicherung von Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen sowie klimarelevante Projekte wie Begrünung und Entsiegelung.
    • Die langfristige strategische Nutzung von Flächen für Infrastruktur und öffentliche Zwecke.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur nachhaltigen Nutzung und Entwicklung von Potenzialflächen zu erstellen, das folgende Ziele verfolgt:
    • Nachhaltige Stadtentwicklung: Priorisierung der Nachverdichtung in bereits erschlossenen Gebieten, um den Flächenverbrauch zu minimieren.
    • Ökologische Integration: Sicherstellung, dass neue Entwicklungen den Anforderungen an Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit entsprechen.
    • Effiziente Flächennutzung: Förderung von Mehrgeschossigkeit, Aufstockung und kompakter Bauweise in urbanen Bereichen.
       
  3. Die Verwaltung wird beauftragt den Bodenfonds und die Entwicklung von Potenzialflächen in ein kontinuierliches Monitoring einzubinden. Der Stadtrat wird jährlich über den Stand der Flächenentwicklung und die Wirkung der eingesetzten Mittel informiert. Eine transparente Priorisierung von Flächen soll sicherstellen, dass alle Maßnahmen den Zielen der nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechen.
     
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushalt 2025 Mittel für die Ausstattung des Bodenfonds bereitzustellen. Der Stadtrat ist in die Priorisierung und die langfristige Planung der Mittelverwendung einzubinden.

Begründung:
Der vorliegende Antrag verfolgt das Ziel, die strategische Bodenpolitik der Stadt Trier auf eine rechtlich sichere, nachhaltige und transparente Grundlage zu stellen. Eine geordnete Stadtentwicklung ist von entscheidender Bedeutung, um den vielfältigen Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Dies umfasst nicht nur die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum, sondern auch die Sicherung von Flächen für soziale, ökologische und infrastrukturelle Zwecke.

Die Einrichtung eines Bodenfonds ermöglicht der Stadt Trier eine proaktive Steuerung der Bodenpolitik. Mit diesem Instrument kann die Stadt gezielt Flächen erwerben, die für die Umsetzung städtebaulicher Ziele von zentraler Bedeutung sind. Der Bodenfonds erlaubt es, flexibel und strategisch auf sich ändernde Anforderungen zu reagieren, ohne dabei in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt zu werden. Insbesondere werden Potenzialflächen für bezahlbaren Wohnraum, sozialen Wohnungsbau, Gewerbeflächen sowie ökologische Ausgleichsmaßnahmen gesichert, was einen ausgewogenen und nachhaltigen Ansatz gewährleistet.

Die nachhaltige Entwicklung von Potenzialflächen ist ein weiteres zentrales Element dieses Antrags. Durch die Priorisierung von Nachverdichtung und kompakter Bauweise wird der Flächenverbrauch minimiert, während gleichzeitig ökologische und klimarelevante Aspekte integriert werden. Die regelmäßige Berichterstattung und das Monitoring gewährleisten Transparenz und ermöglichen eine zielgerichtete Steuerung der Mittel. Dies stellt sicher, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den langfristigen städtebaulichen Zielen der Stadt stehen.

Alternative Ansätze, die diskutiert werden, setzen häufig auf die Aktivierung von Instrumenten wie dem kommunalen Vorkaufsrecht nach §§ 24 und 25 BauGB. Diese Maßnahmen verfolgen zwar ebenfalls das Ziel, Flächen für die Stadtentwicklung zu sichern, sind jedoch mit erheblichen rechtlichen und praktischen Herausforderungen verbunden.

Zunächst ist das Vorkaufsrecht ein stark reguliertes Instrument, das nur in klar definierten Fällen zur Anwendung kommen darf. Eine pauschale Anwendung oder Delegation solcher Befugnisse birgt das Risiko, die Rechte von Eigentümern unverhältnismäßig einzuschränken und rechtliche Auseinandersetzungen auszulösen. Es fehlt oft die notwendige Verhältnismäßigkeit, wenn mildere Mittel, wie etwa die Grundsteuer C (oder die in RLP noch zu beschließende Differenzierung der Grundsteuer B), nicht vorher ausgeschöpft werden. Diese Steuern wurden/werden gerade erst eingeführt und bieten eine Möglichkeit, baureife Grundstücke durch wirtschaftliche Anreize zur Nutzung zu mobilisieren, ohne dass Eigentumsrechte direkt tangiert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der fehlenden Transparenz und Steuerung bei alternativen Ansätzen. Häufig mangelt es an einer systematischen Überprüfung der Maßnahmen und einer klaren Priorisierung von Flächen. Ohne ein Monitoring-System und eine regelmäßige Berichterstattung besteht die Gefahr, dass strategische Ziele der Stadtentwicklung nur unzureichend erreicht werden.

Schließlich weisen diese Alternativen oft eine eingeschränkte Flexibilität auf. Die Nutzung des Vorkaufsrechts ist an strikte gesetzliche Vorgaben gebunden und kann nur in bestimmten Fällen angewandt werden. Dies limitiert die Handlungsfähigkeit der Stadt und erschwert es, auf dynamische Entwicklungen im Bereich der Flächennutzung zu reagieren. Zudem bleibt die ökologische Dimension dieser Ansätze häufig unberücksichtigt, was langfristige Nachteile für eine nachhaltige Stadtentwicklung mit sich bringt.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Marx                                    Nicole Helbig                                     Tobias Schneider           
Fraktionsvorsitzender                         Fraktionsvorsitzende                           Fraktionsvorsitzender                                          
CDU-Fraktion                                     Fraktion Bündnis 90/Die Grünen        FDP-Fraktion

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