Elektronischen Gesundheitskarte für alle!

Bündnis 90/ Die GRÜNEN Trier begrüßen die Entscheidung von Sozialdezernentin Angelika Birk (Grüne), die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Berechtigten einzuführen. Dies hatte Frau Birk den Fraktionen am Freitagnachmittag mitgeteilt. Hierzu erklärten der Vorstandssprecher der Trierer GRÜNEN Wolf Buchmann sowie der sozialpolitische Sprecher der Ratsfraktion Thorsten Kretzer:  

07.11.16 –

Bündnis 90/ Die GRÜNEN Trier begrüßen die Entscheidung von Sozialdezernentin Angelika Birk (Grüne), die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Berechtigten einzuführen.

 

Dies hatte Frau Birk den Fraktionen am Freitagnachmittag mitgeteilt. Hierzu erklärten der Vorstandssprecher der Trierer GRÜNEN Wolf Buchmann sowie der sozialpolitische Sprecher der Ratsfraktion Thorsten Kretzer:

 

Nach der Grundsatzentscheidung über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist es richtig, diese jetzt für alle Berechtigten einzuführen. Wir freuen uns sehr, dass Frau Birk die notwendige Konsequenz schnell gezogen und eine kluge Entscheidung getroffen hat.

 

Dies entspricht auch unseren Forderungen während der Debatte zur Einführung der eGK. Wie schon bei den neuen Förderprogrammen für den sozialen Wohnungsbau zeigt sich, dass durch den Zuzug der Flüchtlinge Verbesserungen für alle auf den Weg gebracht werden können. Alleine diese beiden Beispiele zeigen, wie wenig berechtigt Neiddebatten sind.

 

Dass Trier jetzt nicht nur als erste Kommune der Rahmenvereinbarung, die Flüchtlinge während der ersten 15 Monate des Asylverfahrens betrifft, beitritt, sondern allen berechtigten Personen den Zugang zur Gesundheitskarte ermöglicht, ist ein wichtiges Signal an die anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz, das geltende Recht endlich umzusetzen. 

 

Hintergrund der Entscheidung ist die Regelung des § 264 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V. Danach haben Sozialhilfeberechtigte, die nicht krankenversichert sind und deshalb vom Sozialamt Krankenhilfe erhalten, sowie Flüchtlinge, deren Asylverfahren nach 15 Monaten noch nicht abgeschlossen ist, einen Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Gesundheitskarte.

 

Allerdings wird dieser Rechtsanspruch von einer überwältigenden Mehrheit der Kommunen in Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt. Der Grund dafür liegt in einer Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz, die Regelung des § 264 Absatz 2 SGB V aus angeblichen Kostengründen nicht umzusetzen.

 

Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hatte demgegenüber bereits im vergangenen Jahr klargestellt, dass die Kommunen rechtlich verpflichtet seien, die elektronische Gesundheitskarte für Sozialhilfeempfänger ohne Krankenversicherung  und Flüchtlinge nach Ablauf von 15 Monaten einzuführen.

 

 

 

 

 

 

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Gesundheit | Pressemitteilung | Soziales | Stadtratsfraktion

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