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16.06.11 –
Dieser Antrag wurde im Stadtrat am 16.06.2011 geändert beschlossen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei den benachbarten Verbandsgemeinden darauf hinzuwirken, dass bei freihändigen Vergaben und Angebotseinholungen für Bau-, Planungs- und Dienstleistungen (gem. VOB, VOF und VOL) in Trier ansässige Firmen und Büros im Sinne eines offenen und fairen Wettbewerbes zukünftig nicht mehr benachteiligt werden.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine ämter- und dezernatsübergreifende Lösung zu finden, wie Rechnungen entsprechend den zeitlichen Vorgaben der VOB beglichen werden können und diese bis September 2011 in den zuständigen Ausschüssen vorzustellen. In diesem Zusammenhang soll seitens der Verwaltung auch geprüft werden, ob und in welchen Bereichen von Auftragnehmern angebotene Preisnachlässe (Skonti) als Einsparungsmöglichkeit genutzt werden können.
Begründung:
Zu 1: Während die Stadtverwaltung Trier auch Aufträge, die nicht öffentlich ausgeschrieben werden müssen, im Sinne eines sparsamen Umganges mit öffentlichen Geldern breit gestreut vergibt, gibt es zahlreiche Hinweise, dass die umliegenden Städte und Gemeinden anders verfahren.
Zu 2: Verspätete Zahlungen durch öffentliche und private Auftraggeber sind insbesondere im Baugewerbe für einzelne Unternehmen ein wirtschaftliches Problem, das die Firmen im Extremverfall unverschuldet in die Insolvenz führt.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
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