
23.01.18 –
Laut einiger Trierer Hoteliers soll die Einführung der Beherbergungssteuer ruinöse Auswirkungen haben.
Ein Hotelier begründete damit die Schließung seines Hotels. Bei genauerem Hinsehen erwies sich dieses allerdings als Flop. Er wollte nur in der umsatzschwachen
Zeit Kosten sparen. Die Kosten für das freigesetzte Personal hat er jetzt auf die Arbeitsagentur übertragen.
Die Beherbergungssteuer – kurz Bettensteuer – hat eine uneingeschränkte Berechtigung.
Trier tut viel für die Tourismusförderung!
Millionenbeträge flossen und fließen in die Unterstützung der Trier Tourismus und Marketing GmbH.
Gelder gibt es für Ausstellungen wie Konstantin, Nero oder Marx, Förderung von Sportevents, Pflege von Wanderwegen und vieles mehr.
Trier bemüht sich, seinen Gästen eine schöne Stadt mit hoher Aufenthaltsqualität anzubieten. Das hat seinen Preis.
Wir haben kein Verständnis dafür, dass einige Hoteliers diese Bemühungen der Stadt – auch mit juristischen Mitteln – hintertreiben wollen.
„Bettensteuer“ – nichts Ungewöhnliches!
In vielen deutschen Orten existiert sie in unterschiedlichen Varianten. Im Ausland ist sie Standard.
Bei ihrer Übernachtungsrechnung finden sie überall eine Rubrik „TAX“ (damit ist nicht die Mehrwertsteuer gemeint).
Nun wird per Aushang in einigen Trierer Hotels dem Gast mitgeteilt, dass der Übernachtungspreis sich dank der „Bettensteuer“ um 3,5% erhöht.
Wo waren denn die Aushänge, als sich die Steueraufwendungen der Hotels dank der FDP-Initiative (Verringerung der Mwst.) um 12% gesenkt haben?
Richard Leuckefeld
Kategorie
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