Antrag: "Hitzesommer: Maßnahmenkatalog zur Linderung der Klimafolgen in der Stadt Trier" - gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion

Der Antrag wurde mit 34 Ja-Stimmen gegen 17 Nein-Stimmen in den Fachausschuss verwiesen. Antragstext: Der Stadtrat möge beschließen: Im Sinne eines umfassenden Hitzeaktionsplans sind vorsorgende Maßnahmen zu treffen, um bei künftigen Hitzesommern das Leben in unserer Stadt für Menschen, Flora und Fauna zu erleichtern. Dazu sind insbesondere folgende Schritte notwendig:

22.09.20 –

Der Antrag wurde mit 34 Ja-Stimmen gegen 17 Nein-Stimmen in den Fachausschuss verwiesen.

Antragstext:

Der Stadtrat möge beschließen:

Im Sinne eines umfassenden Hitzeaktionsplans sind vorsorgende Maßnahmen zu treffen, um bei künftigen Hitzesommern das Leben in unserer Stadt für Menschen, Flora und Fauna zu erleichtern.

Dazu sind insbesondere folgende Schritte notwendig: 

  1. Die im Trierer Aktionsplan Entwicklungspolitik unter Punkt U10ff, U11ff und U12ff beschlossenen Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels (Trockenheit, Hitze und Starkregen) schneller umgesetzt und folgende Punkte sollen bis Ende 2021 umgesetzt sein:
  • U10.3 Begrünungssatzung
  • U12.3 Flächen für Blühpflanzen suchen

Aus den Ergebnissen entwickelt StadtGrün gemeinsam mit BUND, Lokaler Agenda und NABU ab 2022 Empfehlungen für die Trierer Bürger*Innen, die mithilfe gezielter Öffentlichkeitsarbeit verbreitet werden sollen.

  1. Die Stadtverwaltung wird weiterhin bei der Umgestaltung von Freiräumen und Plätzen dezentrale Schattenräume schaffen und bei der Auswahl der Arten die Folgen des Klimawandels (Trockenheit, Hitze und Starkregen) berücksichtigen.
  2. Dezentrale und frei zugängliche Trinkwasserspender in der Stadt sind unter Einbindung von Akteuren wie den Ortsbeiräten und den Stadtwerken einzurichten.
  3. Einrichtung einer Kommunikationsstrategie zu den Themen „Hitze und Prävention“ insbesondere im Hinblick auf ältere und geschwächte Menschen, analog der „alerte canicule“, die in Frankreich bereits seit Jahren intensiv kommuniziert wird. Bei dieser Aufgabe ist auch das Gesundheitsamt einzubeziehen.
  4. In der Bauleitplanung sind folgende Punkte zu berücksichtigen und bei Bedarf ergänzend durch Gestaltungssatzungen, städtebauliche Verträge, usw. festzuschreiben:
  • Begrünung von Dach- und/oder Fassadenflächen
  • Vermeidung von Baustoffen / Bauelementen, die zu einer Zunahme der Temperaturen führen
  • Verbot von Schottergärten
  • Das Versiegeln von Freiflächen auf das absolute Minimum (entsprechend der erforderlichen Stellplatznachweise).

Bei allen relevanten Baumaßnahmen sind die Abwägungen gemäß BauGB § 1a Satz 5 zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gesondert darzustellen.

  1. Bei den Eigentümern von Bestandsgebäuden istist auf die zuvor genannten Punkte über geeignete Formen der Öffentlichkeitsarbeit hinzuwirken. Für bestehende Bebauungspläne ist eine Gestaltungssatzung zu erarbeiten, die Vorgaben an die naturnahe Gestaltung von Gärten macht.
  2. Die Stadtverwaltung ergänzt die oben beschlossenen Punkte durch weitere, auf der Grundlage der Beschlüsse zum Klimanotstand sowie zur Klimastadt erarbeiteten Maßnahmen.

 

Begründung:

 

Mit dem Sommer 2020 erleben wir den dritten Dürresommer in Folge. Die Niederschläge von Oktober bis Juni reichen nicht aus, um die heißen Sommerwochen zu überbrücken. Bäume, die einfach umkippen, sind eines der sichtbaren Zeichen dafür, dass unsere Natur und Umwelt mit den Herausforderungen durch Dürre und Hitze nicht zurechtkommt. Der Klimawandel und die damit einhergehende globale Erwärmung haben eine Zunahme an extremen Wetterereignissen wie Hitzeperioden zur Folge. Dies stellt auch eine zunehmende Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung dar.

 

Der Hitzeperiode 2019 mit einer zuvor nie gemessen Spitzentemperatur von 40,6 Grad an der Wetterstation Petrisberg folgten in diesem Jahr drei Hitzetage mit über 38 Grad. Dabei wurde in Trier mit 38,6 Grad die höchste Temperatur in diesem Sommer deutschlandweit gemessen. In der Kernstadt Triers, wo eine offizielle Messstation fehlt, führen die steinerne Bebauung und die geringe Durchlüftung zu einer zusätzlichen Belastung, da abends und nachts kaum Abkühlung erfolgt (Tropennächte über 20 Grad).

 

In unserem Antrag greifen wir auf Maßnahmen zurück, die andernorts bereits ergriffen wurden und die sich bewährt haben. Daher sind keine Studien erforderlich, um die Maßnahmen umsetzen zu können: wir müssen zeitnah handeln, wenn wir

 

zu 1.) Im Aktionsplan Entwicklungspolitik werden bereits konkrete Maßnahmen benannt, die geeignet sind, die Folgen des Klimawandels in der Stadt abzumildern: eine Begrünungssatzung sowie die Suche nach Flächen für Blühpflanzen.

 

Zentraler Akteur in diesem Bereich ist für das öffentliche Grün das Amt StadtGrün. Es ist zuständig für die Pflege von Grünflächen, für Friedhöfe, Kleingärten, Kinderspielplätze, Ökologische Ausgleichsflächen, Freiraumplanung und Neubau von öffentlichen Grünflächen. Dieses Spektrum ermöglicht eine grundsätzlich neue Ausrichtung des städtischen Grüns.

 

Aus der Erfahrung des Amts StadtGrün ist bei uns in Trier für die Pflanzen nicht die Hitze das Problem, sondern die extreme Trockenheit. Aus diesem Grund ist StadtGrün dabei, das Bewässerungskonzept zu optimieren. Dabei werden voraussichtlich bauliche Lösungen notwendig und Bewässerungssysteme sind in die Stadtplanung zu integrieren; beim Thema Bewässerung ist generell mehr in Kreisläufen zu denken, so dass beispielsweise Regen- und Grauwasser mitbenutzt werden können.

 

Das Amt StadtGrün orientiert sich in seinem Aufgabenbereich an den Empfehlungen für Bepflanzungen der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Zudem verfolgt das Amt Forschungsprojekte und testet selbst. Dabei wird beachtet, dass die Pflanzen Trockenheit und Frost aushalten müssen. Dieses Know-how kann die Stadt nutzen, um Empfehlung für hitzeresistente und trockenheitsertragende Pflanzen für den privaten und öffentlichen Bereich zu geben.

 

Daher beantragen wir nicht nur die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich des städtischen Grüns bis Ende 2021, sondern auch die Entwicklung von Empfehlungen für den Bereich des privaten Grüns im Verbund mit anderen Akteuren, die bereits in diesem Bereich tätig sind, bis Ende 2022.  Für Bürger*innen, die ein Eigenheim bauen, kaufen oder Grünflächen neu gestalten, aber auch Investoren und Baugenossenschaften werden davon profitieren, stellen die Effekte des Klimawandels eine Herausforderung dar, die für die Laien oft schwer zu lösen ist; eine von Fachleuten erarbeitete Empfehlung würde sehr dabei helfen, im Bereich der Gestaltung des eigenen Grüns die richtigen Schritte zu gehen.


Um diese Empfehlungen in die Öffentlichkeit zu tragen, ist es neben Presseinformationen, Flyer und Broschüren erforderlich, die Menschen aktiv einzubinden. Dies kann in Form von Veranstaltungen geschehen wie Vorträge und Mitmachangebote – Workshops, Seminare, etc. in der Werkstatt StadtGrün, dem Bildungs- und Mitmachangebot von StadtGrün Trier –, im Rahmen von Baum- und Beetpartnerschaften, aber auch Exkursionen und ein entsprechend ausgerichteter Gartenwettbewerb. Einer der Grundlagen hierfür ist der 2013 durch die Stadt Trier verabschiedete Aktionsplan „Essbare Stadt Trier“.

 

Auch die Arbeitsgruppe „Urbanes Gärtnern“, an der bisher Transition Trier, der BUND, die Gartenfreunde Mariahof, die Initiative Pro Pfalzel, die Lokale Agenda 21, die Bürgerservice gGmbh, Stadtratsmitglieder und Vertreter städtischer Ämter beteiligt sind, kann als Multiplikator tätig werden.

 

zu 2.) Grünflächen in den Städten – das gilt für öffentliche Parks ebenso wie für private Gärten – wirken sich positiv auf Makro- und Mikroklima aus. Sie dämpfen den Tagesgang der Lufttemperatur und die Windgeschwindigkeit. Schattenzonen bringen zusätzlich lokale Abkühlungseffekte und erhöhen die Verdunstungsraten.

 

Der Oaseneffekt kann jedoch nicht nur bei Grünflächen oder Parks genutzt werden, auch versiegelte Flächen können mobil begrünt werden. In Form von Grünen Klassenzimmern (Neustraße), Hochbeeten, Wanderbaumalleen, etc. ist es möglich, dezentrale Schattenräume in den Straßen und auf den Plätzen der Stadt zu schaffen. Verknüpft mit Sitzgelegenheiten entstehen Ruhezonen, die zum Aufenthalt in der Stadt einladen. Dass solche Schattenräume gerne angenommen werden, zeigen Palastgarten und Domfreihof. Diese kleineren begrünten Flächen bilden zusätzliche Abkühlungszonen und tragen zu einem besseren Stadtklima bei.

 

Um die Stadt widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu machen, müssen versiegelte Flächen entsiegelt sowie ungenutzte Flachen ökologisch wertvoll begrünt und nach Möglichkeit gärtnerisch nutzbar gemacht werden.

 

zu 3.) Das Land hat 2019 ein Förderprogramm „100 öffentliche Trinkwasserspender für Rheinland-Pfalz“ aufgelegt. Jede Kommune konnte einen Förderantrag für bis zu zwei Trinkwasserspender stellen und erhielt pro Trinkwasserspender einen Zuschuss in Höhe von 4 000 Euro. Davon hat auch Trier profitiert: Im Juli 2019 wurden öffentliche Trinkwasserspender am Domfreihof und im Palastgarten von der SWT, die auch die Folgekosten für Wartung und Beprobung übernahm, in Betrieb genommen. Diese Trinkwasserspender werden in Trier gut angenommen, reichen unserer Ansicht nach jedoch bei weitem nicht aus. Auch wenn das Förderprogramm nun ausgelaufen ist, sollten daher die Bemühungen fortgeführt werden, für dezentrale Trinkwasserspender, die jederzeit zugänglich sind, zu sorgen.

 

 

 

zu 4.) Nachträgliche Erhebungen über die gesundheitlichen Folgen der Hitzewelle 2003 haben allein für Rheinland-Pfalz mit 1.048 Toten eine statistisch ermittelbare Übersterblichkeit bei älteren und geschwächten Menschen belegt (Kleine Anfrage des Abgeordneten Reiner Marz Landtag RLP Dr. 14/3073: „Sterbestatistik und möglicher Zusammenhang mit der Ursache Hitzetod im Sommer 2003 in Rheinland-Pfalz“). Zu oft bleiben alte Menschen schutzlos ohne Hilfe in nicht klimatisierten Räumen der Hitze ausgesetzt.

 

Frankreich hat nach der Hitzewelle 2003, die in Frankreich tausende Menschenleben gefordert hatte, einen nationalenPlan Canicule ins Leben gerufen. Das System von Hot Weather Alert (SACS) soll von 1. Juni bis 31. August jedes Jahres die Bevölkerung informieren und den Risiken in Verbindung mit heißen Temperaturen vorbeugen. Im Gegensatz zu Frankreich fehlt es durch mangelnde Aufklärung im privaten Umfeld und Nachbarschaft, aber auch vielfach bei Behörden in Deutschland an Problembewusstsein.

 

zu 5.) In der Bauleitplanung sind die Möglichkeiten, verbindliche Vorgaben zu machen, um möglichst positiv auf das Mikroklima einzuwirken, besonders groß. Wir beantragen daher die Beachtung der folgenden Aspekte:

  • Begrünung von Fassaden: Wälder, Grünflächen und Parks, aber auch ein bepflanzter Innenhof, ein begrüntes Dach sowie eine begrünte Hausfassade, wirken positiv auf das Klima in der Stadt. Sie erhöhen die Lebensqualität, schaffen Artenvielfalt und tragen zu einem Wohlfühlklima bei. Begrünte Fassaden und Dächer sind in doppelter Hinsicht nützlich für das Stadtklima: Sie verhindern das Aufheizen und damit die Reflexion der Wärmestrahlung von Stein- oder Betonfassaden und Dächern, andererseits unterstützt die Bepflanzung die Abkühlung des aufgeheizten Stadtklimas. Dachbegrünungen wirken bei Regen als Wasserspeicher und entlasten dadurch die städtische Kanalisation. Den Bewohnern der Häuser bieten begrünte Dächer und Fassaden einen zusätzlichen Vorteil. Die Pflanzen an der Außenwand und auf dem Dach haben einen Isoliereffekt, der die Wärme im Sommer draußen und im Winter drinnen hält. Zudem hat ein regennasses grünes Dach einen Kühlungseffekt und verhindert die Aufheizung des Gebäudes.Die Stadt Erlangen bei Nürnberg zum Beispiel hat im Juli 2019 das Förderprogramm „Gemeinsam mehr Grün für Erlangen“ für Begrünungsmaßnahmen aufgelegt. Es richtet sich an Privatpersonen, Interessengruppen und Unternehmen. Förderfähig sind Begrünungsmaßnahmen (Dach- und Fassadenbegrünung) an Bestandsgebäuden, Flächenentsiegelung, Begrünungsmaßnahmen von Höfen und Freiflächen, Baumpflanzungen sowie eine insektenfreundliche Grünflächengestaltung. Der Zuschuss beträgt max. 50 % der förderfähigen Kosten. Begrünungsmaßnahmen werden entsprechend der städtischen Haushaltsmittel mit bis zu 5000 Euro pro Maßnahme gefördert.Vertical Gardening kann mehr als Spalierobst, Efeu oder Wilder Wein; moderne Systeme ermöglichen es, auch Beete in die Höhe zu pflanzen. Mittlerweile werden fertige Fassadenelemente zur schnellen Begrünung angeboten. In Chicago (USA) wurde beispielsweise ein Beschluss erlassen, dass alle neuen öffentlichen Gebäude eine Dachbegrünung erhalten müssen.
  • Vermeidung von Baustoffen / Bauelementen, die zu einer Zunahme der Temperaturen führen:Helle Oberflächen nutzen den Albedo Effekt der Reflektion von Wärme. Dieses Wissen wird traditionell z.B. in südlichen Breiten wie Andalusien, den Kanaren und Griechenland genutzt. Auch auf dunkleren Oberflächen kann durch Anstrich mit Cool-Pigment Farben eine ähnliche Wirkung erreicht werden.
  • Verbot von Schottergärten: Anstelle von Stauden, Gehölzen und Grasflächen machen sich in Deutschlands Gärten zunehmend Schotterflächen breit. Vorgärten ähneln Steinwüsten, in denen Pflanzen – bis auf einzelne Solitärsträucher – unerwünscht sind. Bodenversiegelung durch wasserundurchlässige Folie oder Beton lassen das Wasser an der Oberfläche ablaufen; es wird nicht dem Grundwasser zugeführt. So wird das natürliche Bodengefüge vernichtet oder zumindest stark beeinträchtigt – der Boden verliert seine Funktionen. Auf diesen Flächen finden Tiere weder Nahrung noch Unterschlupf.  Schottergärten heizen das Stadtklima auf, denn sie wärmen sich bei Sonnenschein vor allem im Sommer enorm auf und halten diese Wärme über Nacht. Pflanzen, die sich durch Verdunstung und Schattenwurf positiv auf die Umgebung auswirken, fehlen. In Baden-Württemberg ist mit der Änderung von Landesbauordnung und Naturschutzgesetz zum 1. August die Neuanlage von Schottergärten – unter wenigen Ausnahmen – verboten. Zudem müssen vorhandene Schottergärten beseitigt werden (die Entscheidung über die Klage des Wirtschaftsministeriums steht noch aus). Die Landesregierung Niedersachsen bestätigt, dass Stein-, Kies- und Schotterflächen auf nicht überbauten Grundstücksbereichen gegen die Bauordnung des Landes verstoßen. Hessens Umweltministerium fordert Kommunen auf, in Satzungen und Bebauungsplänen Schottergärten zu unterbinden. In Rheinland-Pfalz gibt es kein entsprechendes Ge- oder Verbot. Städte und Gemeinden können jedoch in Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen bzw. Satzungen zu Denkmalzonen eigene Regelungen treffen. Darin kann zum Beispiel, ähnlich wie die Farbe bei Ziegeln, festgesetzt werden, ob Pflanzen im Garten erhalten werden müssen. Die Stadt München etwa verfügt seit 1996 über eine „Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen“. Die Stadt Mannheim beschloss 2018 eine „Begrünungssatzung für die Innenstadt und deren angrenzende Bereiche“. Diese dienen baugestalterischen Zwecken und haben das Ziel, durch angemessene Durchgrünung das Erscheinungsbild der Grundstücke und Gebäude und somit das Stadtbild zu verbessern.

 

Zu 6.) Bei den Punkten, bei denen im Bestand eine rechtliche Lösung nicht möglich ist, ist stattdessen auf Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit zu setzen. Bereiche wie die Gestaltung naturnaher Satzungen sind jedoch auch für den Baubestand per Satzung regelbar.

Zu 7.) Im Sommer 2019 wurde der Beschluss zum Klimanotstand, im Winter 2019 der zur Klimastadt Trier gefasst. Die Stadtverwaltung arbeitet bereits an diversen Maßnahmen. Selbstverständlich kann der zuvor genannte Maßnamenkatalog um Projekte, die im Rahmen der beiden Beschlüsse in die Wege geleitet wurden, erweitert werden. Einige der in die Wege geleiteten Projekte haben jedoch einen größeren zeitlichen Vorlauf; der mit diesem Antrag vorgelegte Maßnahmenkatalog hingegen fokussiert sich auf bereits erprobte Maßnahmen mit dem Ziel eines schnelle Gegensteuerns gegen die Effekte des Klimawandels in unserer Stadt.

Kategorie

Anträge | Stadtratsfraktion | Umwelt

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