26.05.20 –
Der Änderungsantrag unserer Fraktion zum Antrag der CDU-Fraktion: "Hilfspaket für Trierer Gastronomen, Einzelhändler und Hoteliers" wurde in den Antrag übernommen. Der Antrag wurde dann bei 30 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen
Dadurch wurden die Belange von Fußgängern sowie von Menschen mit Behinderung stärker berücksichtigt und Mietminderungen für die obige Gruppe differenzierter aufgeschlüsselt, als es im CDU-Antrag stand.
Antragstext:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie und Warenausgabe im Außenbereich wird für das Jahr 2020 komplett erlassen.
2. Für den Zeitraum der Corona-bedingten Einschränkungen kann die Verwaltung auf Antrag über die aktuell genehmigten Bereiche Fläche für den gastronomischen Betrieb freigeben. Dabei müssen die Belange von Fußgänger*innen, Menschen mit Behinderung, die Interessen der benachbarten Betriebe sowie Sicherheitsgesichtspunkte berücksichtigt werden.
3. Der Stadtvorstand appelliert eindringlich an die Vermieter der Einzelhändler, Gastronomen und Hoteliers diesen in dieser schwierigen Zeit bei fälligen Mietzahlungen entgegen zu kommen, um somit Existenzen vor dem wirtschaftlichen Ruin zu bewahren. Die Stadt Trier soll bei ihren gewerblich vermieteten Immobilien eine Miet/Pachtminderung oder eine Miet/Pachtstundung gewähren können. Diese soll auf Antrag des Mieters geschehen. Er muss eine durch die Corona-Krise bedingte, erhebliche finanzielle Einbuße nachweisen können.
4. Der vom Stadtrat beschlossene autofreie Sonntag wird auf 2021 verschoben.
5. Die TTM GmbH wird beauftragt, ein auf die aktuelle Situation angepasstes Werbekonzept für die Stadt Trier zu erstellen.
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