2017

Stadtrat 28.06: Änderungsantrag: Streichung "Meulenwaldautobahn"

Der Antrag wurde abgelehnt In der Vorlage wird auf Seite 6 folgender Abschnitt gestrichen und der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 entsprechend geändert: Nordumfahrung bzw. Meulenwaldautobahn (Ehrang-Quint) Die Nordumfahrung ist im Landesentwicklungsprogramm als Ziel der Raumordnung festgelegt. Vor dem Hintergrund der Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) wurde die Stadt Trier im Rahmen der Abstimmung des Flächennutzungsplans mit der oberen Planungsbehörde aufgefordert, die Nordumfahrung in den Flächennutzungsplan nachrichtlich zu übernehmen.

27.06.17 –

In der Vorlage wird auf Seite 6 folgender Abschnitt gestrichen und der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 entsprechend geändert:

 

Nordumfahrung bzw. Meulenwaldautobahn (Ehrang-Quint)

Die Nordumfahrung ist im Landesentwicklungsprogramm als Ziel der Raumordnung festgelegt. Vor dem Hintergrund der Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 BauGB) wurde die Stadt Trier im Rahmen der Abstimmung des Flächennutzungsplans mit der oberen Planungsbehörde aufgefordert, die Nordumfahrung in den Flächennutzungsplan nachrichtlich zu übernehmen. Die Ergebnisse zu den Untersuchungen der Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan werden wie die Beschlussfassungen des Stadtrats in der Begründung zum Flächennutzungsplan dargelegt.

 

 

Begründung:

 

Seit geraumer Zeit diskutieren die städtischen Gremien in Trier über den Flächennutzungsplan für die Stadt um die zukünftige Entwicklung der Stadt realitätsgemäß zu planen. Dabei ist vorgegeben, dass auch Planungen der übergeordneten Planungsebenen übernommen werden. Dies betrifft auch die Nennung der Meulenwaldautobahn im Landesentwicklungsprogramm.

 

Da die Realisierung dieses Projekts - ähnlich wie beim Moselaufstieg - nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch unrealistisch und unsinnig ist, konterkariert sie die Absichten der Stadt, ein Planwerk zu erstellen, welches die realistische Entwicklung der Stadt abbildet.

Die geplante Trasse würde das größte zusammenhängende Waldgebiet der Region zerschneiden. Ein Naturraum, der reich an geschützten Arten ist und zudem den Status eines Landschaftsschutzgebiets besitzt; vergleiche Landschaftsplan der Stadt Trier.

 

Die Meulenwaldautobahn soll nach den letzten Schätzungen bereits mehr als 300 Mio Euro kosten. Dies bedeutete bereits eine Steigerung zu den ursprünglich angenommenen Kosten von ca. 120 %.

 

Dabei schätzt das Bundesverkehrsministerium, dass auf dem zu bauenden Streckenabschnitt in 2030 nicht einmal 10.000 Fahrzeuge verkehren. Stellt man dem gegenüber, dass die gesamten Regionalisierungsmittel, die das Land Rheinland-Pfalz für den weiteren Ausbau des ÖPNV erhält, kaum höher sind, als die Kosten für die wenigen Kilometer Autobahn - auf der dann kaum Fahrzeuge fahren - offenbart sich die Absurdität dieses Vorhabens.

 

Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorhaben bei der nächsten Überarbeitung des Landesentwicklungsplans ohnehin gestrichen wird.

Um den Flächennutzungsplan möglichst realistisch zu erstellen und dies in der erneuten Offenlegung auch für die Bürgerinnen und Bürger möglichst realitätsnah darzustellen, ist die genannte Passage zu streichen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

      Peter Hoffmann

 

 

 

Kategorie

Anträge | Mobilität | Stadtratsfraktion | Umwelt

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