2013

Wasser ist ein Menschenrecht

14.03.13 –

Gemeinsame Resolution der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FWG-Fraktion und der Linksfraktion


Der Stadtrat möge beschließen:

Ein Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge ist die Trinkwasserversorgung. Mit der derzeit bestehenden Struktur wird sichergestellt, dass das wichtigste Grundnahrungsmittel, Wasser, in bester Qualität den Bürgerinnen und Bürgern rund um die Uhr zur Verfügung steht. Eine Minderung der Qualität oder der Verfügbarkeit von Trinkwasser zur Sicherung der Grundbedürfnisse ist unter keinen Umständen vertretbar und muss daher verhindert werden.

Im Rahmen der neuen Richtline (RL) der Europäischen Union soll die Konzessionsvergabe und damit auch die Vergabe der Wasserrechte aus Gründen der Rechtssicherheit und Gleichheit aller Staaten innerhalb von Europa,im Geltungsbereich der Europäischen Union ausgeschrieben werden. Dieser Eingriff in die autonome Verwaltung – insbesondere der Trinkwasserversorgung – durch die Kommunen, schafft ein nicht vorhersehbares und nicht vertretbares Risiko einer Minderung von Qualität und Verfügbarkeit des Trinkwassers auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Die in Deutschland bezahlbare, sichere und qualitativ hochwertige, in Europa fast einzigartige Trinkwasserversorgung, würde damit nicht mehr in dieser Form garantiert werden können.

Von dieser RL und der damit verbundenen Modifizierung im Bereich der Wasserversorgung könnten zukünftig ebenso die Stadtwerke der Stadt Trier – trotz der jüngsten Zugeständnisse auf europäischer Ebene – betroffen sein. Das Risiko einer entsprechende Ausschreibungspflicht in der Stadt Trier und die Möglichkeit einer Privatisierung der Wasserversorgung ist nicht tragbar, da hierdurch die Qualität und die Verfügbarkeit des Wassers in der Region gefährdet wären.

Ebenso die derzeitig auf europäischer Ebene angestrebte Kompromisslösung mit einer Ausnahmeregelung für Trinkwasserversorgungen mit einem Anteil des Umsatzes der Wasserversorger von weniger als zwanzig Prozent in privater Hand, löst die Problematik nicht in Gänze. Die RL würde weiterhin insbesondere den interkommunal, Kommunalgrenzen übergreifenden Angeboten entgegenstehen und wird der deutschen Sondersituation nicht gerecht.

 

Der Stadtrat möge deshalb beschließen:

  1. Der Stadtrat der Stadt Trier und der Oberbürgermeister sprechen sich klar gegen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung im Rahmen der Europäischen Richtlinie zur Konzessionsvergabe aus.

  2. Der Stadtrat der Stadt Trier fordert den Oberbürgermeister dazu auf, die Position des Stadtrates auf allen politischen Ebenen deutlich zu machen und sich mit den zuständigen Abgeordneten und Behörden zu koordinieren.

  3. Der Stadtrat der Stadt Trier fordert den Oberbürgermeister dazu auf, für die Position des Stadtrates auf allen politischen Ebenen, besonders auf europäischer Ebene, um Unterstützung für eine Ausnahme der Wasserversorgung einzutreten.

  4. Der Oberbürgermeister weise besonders auf allen politischen Ebenen, vor allem auf das Problem im Bereich der interkommunal, Kommunalgrenzen übergreifenden Versorgungsangebote, die von der angebotenen Übergangsregelung nicht einbegriffen sind, hin und setzte sich hier für eine entsprechendeLösung ein.

 

Der Stadtrat unterstützt mit seiner Position explizit die Europäische Bürgerinitiative Right2Water (EBI), die mit bisher circa zwei Millionen Unterstützern ein Bürgerbegehren auf europäischer Ebene, Länder übergreifend, eine Ausnahme der Trinkwasserversorgung aus dieser Richtlinie fordert.

Der Oberbürgermeister möge diesbezüglich prüfen, inwiefern diese EBI von der Verwaltung durch Bereitstellung von Informationen auf den von der Stadt betriebenen Informationsträgern und durch die Auslage von Unterschriftenlisten in den Dienststellen der Stadtverwaltung unterstützt werden kann.

Die Trinkwasserversorgung ist ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität, besonders auch in der Region Trier. Es geht dabei jedoch nicht nur um Lebensqualität sondern auch kein Freihandelsplatz für private Unternehmen, sondern ein Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger. Dieses Grundrecht gilt es für uns besonders  für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Trier zu schützen.

 

 

gez.

Dr. Ulrich Dempfle, CDU-Fraktion

Sven Teuber, SPD-Fraktion

Petra Kewes, Bündnis 90/Die Grünen

Christiane Probst, FWG-Fraktion

Katrin Werner, Linksfraktion

Kategorie

Resolutionen | Stadtratsfraktion

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