08.02.11 –
Im April 2006 stellte unsere Fraktion bereits einen Antrag der einstimmig beschlossen wurde. Der Beschlusstext lautete: „Der Stadtvorstand wird aufgefordert zu prüfen, ob eine kommunale Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Landesfinanzausgleichsgesetzes Aussicht auf Erfolg hat." Und was ergab die Prüfung damals? Das Resultat war leider nicht mehr zu recherchieren.
Und genau hier setzten wir mit unserem Antrag „Wer bestellt, soll jetzt bezahlen" in der letzten Stadtratssitzung an. Wir wollten noch einen Schritt weiter in Sachen Verfassungsbeschwerde gehen. Wir wollten, dass der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Landesgesetze die dem Konnexitätsprinzip nicht genügen, auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft.
Wir beantragten, dass die Verwaltung die Ausfinanzierung von Aufgaben kontrolliert, die das Land der Stadt Trier aufgezwungen hat.
Dazu hatten wir uns drei exemplarische kommunale Pflichtaufgaben heraus gepickt.
Erstens die Kitaplätze für unter zweijährige Kinder, da die Unterbringung in Krippen besonders teuer ist. Zweitens die Schulbuchausleihe, die, wenn erst einmal alle Schulen in dieses Projekt einbezogen werden, ein nicht vorhersehbares Ausmaß erreichen wird. Drittens die Kosten für die Unterkünfte der Menschen, die Transferleistungen beziehen.
Die Verwaltung soll die tatsächlich entstanden Kosten für diese Pflichtaufgaben anhand der Zahlen von 2010 ermitteln. Dem gegenüber zu stellen ist dann der vom Land geleistet Anteil. Das Resultat wird eine Finanzierungslücke in Millionenhöhe sein.
Deshalb freue ich mich, dass dieser Antrag eine solch breite Unterstützung im Rat gefunden, wenn auch der Stadtvorstand aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen eine andere Stellung dazu bezog.
Petra Kewes, haushaltspolitische Sprecherin
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