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17.11.11 –
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Trier beendet so schnell wie möglich das Engagement in der Kohleverstromung im Gemeinschaftskraftwerk Hamm.
Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH den Verkauf der Gesellschaftanteile (10 MW Kraftwerksscheibe) am Gemeinschaftskraftwerk Hamm GmbH&Co KG zu veranlassen.
Die Geschäftsführung der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH ist anzuweisen, ein Verkaufsverfahren für den Verkauf der Kraftwerksscheibe einzuleiten und den Anteil am Markt zu platzieren um ihn gewinnbringend zu veräußern. Bei den Kaufpreisverhandlungen ist das Ergebnis des durch die SWT beauftragten Ertragswertgutachtens zu Grunde zu legen. Ein wirtschaftlicher Verlust beim Verkauf der Anteile ist zu vermeiden.
Der endgültige Verkaufsbeschluss wird durch den Stadtrat gefasst.
Begründung:
Nachdem der Mehrheitsgesellschafter RWE Power auf der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2011 zwei Prüfaufträge der kommunalen Gesellschafter abgelehnt hat und nicht davon auszugehen ist, dass sich das Geschäftsgebaren des Mehrheitsgesellschafters zukünftig ändern wird, kann unterstellt werden, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Anteilseignern auf der einen Seite und der RWE Power auf der anderen Seite auch zukünftig nicht möglich sein wird.
Obwohl die kommunalen Gesellschafter schon im August die Einsichtnahme in die Unterlagen und die Wahrnehmung der Informationsrechte bei der Gemeinschaftskraftwerk Hamm GmbH&Co KG (GSH) gefordert haben, wurde dies bisher verweigert.
Da die Beteiligung von Kommunen und damit der Einsatz öffentlichen Vermögens an privatrechtlichen Unternehmen aber ein dauerhaftes, ununterbrochenes, uneingeschränktes Informationsrecht voraussetzen muss und im vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass diese Rechte vom Mehrheitsgesellschafter auch in Zukunft nicht zugestanden werden, ist die Beendigung des Engagements im Gemeinschaftskraftwerk Hamm GmbH&Co KG so schnell wie möglich herbeizuführen.
Desweiteren ist davon auszugehen, dass die wirtschaftlichen Risiken der Beteiligung durch die erhebliche Überschreitung der Baukosten und die verzögerte Inbetriebnahme des Kraftwerkes schon heute in einem nicht zu vertretenden Umfang angestiegen sind. Es besteht somit das Risiko, dass es mittelfristig zu einer Verminderung der Gewinnausschüttung an die Anteilseigner der SWT kommt.
Laut Ertragswertgutachten werden die Marktbedingungen zurzeit so eingeschätzt, dass beim Verkauf der Anteile ein angemessener Kaufpreis erzielt werden kann. Ein Behalt der Anteile setzt die Stadtwerke einem erheblichen Risiko aus. Kostensteigerungen, die über die schon bekannten hinausgehen sowie zusätzliche Verzögerungen bei der Inbetriebnahme können die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung weiter herabsetzen.
Es ist angezeigt, der Geschäftsführung der SWT zeitnah einen klaren Handlungsauftrag zu erteilen und damit u.a. ihre Position in den Auseinandersetzungen mit dem Mehrheitsgesellschafter RWE zu stärken.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
gez.
Gerd Dahm, Fraktionsvorsitzender
Kategorie
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