Anfrage Umsetzung und Kontrolle der Hygieneregeln an den Trierer Schulen

18.06.20 –

Gemeinsam mit den Fraktionen von Die Linken, CDU, SPD und UBT im Trierer Stadtrat haben wir eine Anfrage zur Umsetzung und Kontrolle der Hygieneregeln an den Trierer Schulen gestellt. Hier die Antwort unserer Bürgermeisterin Elvira Garbes (Bündnis 90 / Die Grünen):

 

1.      Wie gewährleistet die Stadt Trier, dass an den Schulen die Kontrolle der Reinigungsfirmen bei der Umsetzung der Anforderungen des Hygieneplans durch die Hausmeister sichergestellt wird? Gibt es zusätzliche Kontrollen durch das Amt für Gebäudewirtschaft bzw. durch das Schulamt?
Eine Aufgabe der Hausmeister ist es, die ordnungsgemäße Reinigung (und das nicht nur in Corona-Zeiten) zu kontrollieren. Die Gebäudewirtschaft hat in ihrer Zuständigkeit in den Klassenräumen und Toiletten Kontrollblätter aushängen lassen, auf denen die Reinigungsfirmen ihre Arbeit gemäß dem Hygieneplan durch eine Unterschrift bestätigen. Diese werden durch die zuständigen Hausmeister geprüft. Rückmeldungen erfolgen an die GWT. Die Qualitätssicherung erfolgt bei der GWT, die im regen Austausch mit den Hausmeistern, Schulleitungen und Reinigungsfirmen steht.

Gab es eine Abfrage der Schulen, inwieweit es Mängel im Bereich der sanitären Einrichtungen/Anlagen gibt, die eine Umsetzung des Hygieneplans erschweren?
Nein, gab es nicht. Wir (GWT) sind mit der Abarbeitung der Mängel auf dem aktuellen Stand.

 

2.      Wie wird sichergestellt, dass die zur Handreinigung notwendigen Mittel (Seifenspender, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher) durchgehend an allen Schulen für die Schüler*innen bereitgestellt werden? Rückmeldungen sowohl von Lehrkräften als auch Schüler*innen machen deutlich, dass dies nicht durchgehend an allen Schulen gewährleistet ist und machen diese erneute Anfrage notwendig. Sind Maßnahmen vorgesehen, diesen Mangel zu beseitigen?
Hausmeister und Reinigungspersonal sind für die Kontrolle und das Nachfüllen der Hygienemittel verantwortlich. Es liegen keine Beschwerden dahingehend vor.

 

3.      Gibt es Überlegungen, nach den Sommerferien Unterricht auch auf außerschulische Räume/Gebäude zu verlegen, wenn aufgrund aktueller pandemischer Entwicklungen im Spätsommer oder Herbst, die Abstandsregelungen doch umgesetzt werden müssen?
Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand verlässlich die weitere Entwicklung und die damit einhergehenden notwendigen Maßnahmen einschätzen. Alles ist abhängig von dem weiteren Infektionsgeschehen. Das Land Rheinland-Pfalz plant nach derzeitigem Kenntnisstand, den Regelbetrieb an unseren Schulen nach den Sommerferien wieder aufzunehmen. Hierbei könnte ggf. auf die Abstandsregeln verzichtet werden.
Grundsätzlich obliegen die Organisation des inneren Schulbetriebes und die Gestaltung des Präsenzunterrichts der jeweiligen Schulleitung in Abstimmung mit der Schulbehörde. Bereits in den Hinweisen des Ministeriums zur stufenweisen Öffnung wurde von dort angeboten, dass bei Problemen in der Umsetzung der Planung z.B. auch aus Gründen der Raumkapazitäten gemeinsam mit der Schulaufsicht die Möglichkeit zur Erstellung individueller Pläne besteht.

 

4.      Die Laufzeit der Wasserhähne sei an manchen Schulen viel zu kurz, so einige Rückmeldungen aus dem Gespräch mit den Mitgliedern des Jugendparlaments. Kann das Amt für Gebäudewirtschaft hier Abhilfe schaffen?
Dies wird die GWT nochmal überprüfen.

 

5.      Gibt es bei der Umgestaltung der Lernumgebungen für Schüler*innen nach den Regelungen des Hygieneplans zusätzliche Unterstützung der Hausmeister*innen und Lehrkräfte durch das Amt für Gebäudewirtschaft, damit Lernen unter adäquaten Bedingungen stattfinden kann? Ist an eine Unterstützung durch zusätzliche Personalressourcen angedacht?
Die städtischen Hausmeister unterstützen bei der Umsetzung des zu erstellenden Gebäudenutzungsplans (Ausweisung und Beschilderung separater Ein- und Ausgänge, Sperrung nicht benötigter Räume und Trakte, Ausweisung verbindlicher Laufwege zur Vermeidung von Wegkreuzungen, z.B. durch gut sichtbare und einheitliche Markierungen auf dem Boden; Offenhalten von Türen zur Vermeidung von Schmierinfektionen, usw.). Außerdem unterstützen sie gelegentlich bei der Reinigung, z. B. wenn aufgrund von Prüfungen Räume an einem Tag doppelt genutzt werden. Der zusätzliche Einsatz von Personalressourcen ist aktuell nicht gegeben.

 

6.      In der Sitzung des Schulträgerausschusses am 3. Juni 2020 wurde darüber informiert, dass Verträge der Reinigungsfirmen dem erweiterten Anforderungsprofil durch die Maßgaben des Hygieneplans angepasst wurden. Wie sehen diese Erweiterungen bezogen auf die einzelnen Dienstleistungsunternehmen aus? Wie viel mehr an Zeit steht den Unternehmen konkret nun pro Einzelschule durchschnittlich mehr zur Verfügung?
Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs wurden die Zeiten nicht erhöht, da noch Restanteile aus der Schließungszeit „übrig“ waren. Es wurden auch nicht alle Räume direkt genutzt. Der zusätzliche Auftrag besteht im täglichen Reinigen der Oberflächen (Tische, Handläufe, Griffe etc.). Erst in den letzten Wochen wurden wieder alle Räume genutzt und es fand eine Auftragserweiterung statt. Der Umfang beläuft sich je nach Schulgröße auf 0,5 bis 2 Stunden.

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Anfragen | Gesundheit | Kinder/Jugend/Familie | Schulen | Stadtratsfraktion

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