
08.10.13 –
Unser Antrag, in der Stadt Trier ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren einzurichten, sorgte für einige Verwirrung. Wir forderten den Verzicht auf persönliche Angaben wie Geschlecht, Herkunft, Religion usw. bei zukünftigen externen Bewerbungsverfahren.
Zur Klarstellung: Es geht nicht darum, der Verwaltung Diskriminierung vorzuwerfen. Wir wollen Bewerbenden deutlich machen, dass jeder eine Chance hat, bei der Stadt eine Stelle zu bekommen. Zunächst sollte niemand auf eine Bewerbung verzichten, weil er glaubt, der „falschen" Personengruppe anzugehören. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, die gleiche Eignung für eine Stelle festzustellen, bevor sie Benachteiligte bevorzugen darf.
Die Auffassung, dass dadurch Frauen und Migranten schlechtere Chancen haben, ist falsch. Studien und Pilotprojekte haben bewiesen, dass es durch das anonymisierte Verfahren wahrscheinlicher für sie ist, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Hinzu kommt, dass sie nicht mit dem Gefühl eingeladen werden, man täte ihnen einen Gefallen. Mit der Einladung zum Gespräch ist die Anonymität hinfällig. Ab diesem Zeitpunkt können und müssen die Personalverantwortlichen benachteiligte Personengruppen bevorzugen.
Viele andere Städte haben bereits erkannt, dass diese strukturelle Änderung den Bewerbenden zugute kommt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sagt: „Anonymisierung wirkt. Sie stellt Chancengleichheit her und macht Bewerbungsverfahren fairer." Genau darum geht es und die Mehrheit der Bewerbenden sieht dieses Verfahren positiv.
Wir erwarten eine fundierte und auf Faktenwissen beruhende Diskussion im Steuerungsausschuss.
Christiane Wendler
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