Wahlalter gesenkt: Wählen ab 16 bei der Europawqahl

29.03.24 –

Am 9. Juni 2024 findet nicht nur die Kommunalwahl, sondern auch die Europawahl statt. In diesem Jahr gibt es eine besondere Neuheit: In Deutschland dürfen erstmals Jugendliche ab 16 Jahren mitabstimmen. Dazu hat der Bundestag das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei der Europawahl sind rund 66 Millionen Bürger*innen der Europäischen Union.

Auch Deutsche, die im Ausland leben, dürfen an der Wahl teilnehmen. Sie müssen sich nur sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz oder in Deutschland persönlich wählen möchten.

Angehörige andere EU-Staaten, die in Deutschland leben, müssen sich ggfs. Beim Wahlamt in der Stadtverwaltung ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Frist: 28.04.

Wie wird gewählt?
Jeder und jede Wahlberechtigte hat bei der Europawahl eine Stimme. Damit entscheiden sie sich für einen Kandidaten oder eine Kandidatin, der oder die auf der Liste einer Partei steht. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht. Das heißt: Je mehr Stimmen die Liste einer Partei erhält, desto mehr Sitze hat die Partei im Europäischen Parlament.

Wie viele Abgeordnete werden gewählt?
In diesem Jahr werden 720 Europaabgeordnete gewählt – zuletzt waren es 705. Wie schon 2019 entfallen 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland. Damit stellt Deutschland die meisten Abgeordneten im Europäischen Parlament – gefolgt von Frankreich mit 81 und Italien mit 76 Abgeordneten.

Unsere rheinland-pfälzische Votenträgerin Jutta Paulus aus dem Kreisverband Neustadt/Weinstraße tritt auf Platz 9 der Bundesliste zur Europawahl 2024 an.

Kategorie

Europa | Stadtverband | Wahlen

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