Ortsbeirat Ehrang/Quint fordert: Krankenhausstandort Ehrang muss erhalten bleiben

Schockiert und betroffen sind wir, die Beiratsmitglieder des Ortsbeirates von Ehrang und Quint, vom Beschluss des Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen (KMT) den Standort Ehrang zu schließen. Wir halten diesen Beschluss für einen Fehler. Wir fordern das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen (KMT) auf, den Beschluss zurück zu nehmen. Wir fordern alle politisch Beteiligten auf, diesem Beschluss zu widersprechen.

09.12.21 –

Schockiert und betroffen sind wir, die Beiratsmitglieder des Ortsbeirates von Ehrang und Quint, vom Beschluss des Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen (KMT) den Standort Ehrang zu schließen. Wir halten diesen Beschluss für einen Fehler. Wir fordern das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen (KMT) auf, den Beschluss zurück zu nehmen. Wir fordern alle politisch Beteiligten auf, diesem Beschluss zu widersprechen.

  • Die Krankenhäuser der Innenstadt können den Standort Ehrang nicht ersetzen
    • Das Krankenhaus Ehrang ist das einzige Trierer Krankenhaus auf der westlichen Moselseite. Die Anfahrtszeit für einen Krankentransport verlängert sich bei der Fahrt zu einem Klinikum in der Innenstadt um mindestens 15 Minuten - 15 Minuten, die über Leben und Tod entscheiden können.
    • Wegen dieser Lage am Stadtrand ist es auch das einzige Trierer Krankenhaus, das bei einem Katastrophenfall in der Innenstadt die medizinische Versorgung gewährleisten kann. Auch ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann das nicht leisten.
    • Das Krankenhaus Ehrang hat seinen Einzugsbereich weit über Ehrang hinaus. Die Schließung des Standorts betrifft Bürgerinnen und Bürger vieler Gemeinden der Verbandsgemeinden Trier-Land, Schweich, Wittlich-Land, Speicher, Ruwer und der Stadt Trier. Das ist nicht akzeptabel. Das Krankenhaus Ehrang ist für unsere Region genauso unverzichtbar wie die Krankenhäuser in Hermeskeil und Saarburg.
    • Im Eingemeindungsvertrag vom 2. Juni 1969 zwischen der Gemeinde Ehrang-Pfalzel und der Stadt Trier wird im § 12 (4) bestimmt, dass „die Stadt Trier das Krankenhaus in Ehrang in gleichem Umfang unterstützen muss, wie dies durch die Gemeinde Ehrang-Pfalzel und den Landkreis geschehen ist“. Dieser Vertrag ist unverändert gültig und die Stadt Trier kann nur - wie im § 17 bestimmt -, „auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Ortsbeirates den Vertragsinhalt ändern“.
  • Der Beschluss der KMT ist betriebswirtschaftlich zu hinterfragen
    • Auch über vier Monate nach dem Schadensfall kann die KMT die Höhe der Kosten und die Dauer der Reparaturarbeiten für das Krankenhaus Ehrang nur vage bestimmen. Aufgrund dieser vagen Schätzung innerhalb kürzester Zeit die Schließung eines ganzen Standortes, den Ausbau zweier anderen Kliniken, inklusive Planungs- und Genehmigungsverfahren, den Umzug von sieben Fachabteilungen und den Umzug der - reduzierten - Anzahl an Betten zu beschließen, ist nicht nachvollziehbar.
    • Wenn die KMT argumentiert, dass man die Innenstadt-Kliniken entsprechend um 100 Betten erweitern werde, muss gefragt werden, warum bisher 164 Betten in sieben Fachabteilung in Ehrang vorgehalten wurden. Entweder waren diese zu viel, was Fragen an die Leitung der Klinik aufwerfen würde. Oder aber, der Umzug wird für einen Abbau der Betten-Kapazitäten, und des dafür eingesetzten Personals und der dafür notwendigen Infrastruktur genutzt. Sollte die verheerende Flut der Kyll, die den Ortsteil Ehrang schwerstens und leidvoll getroffen hat, als Grund und als Finanzierungshilfe dazu herhalten müssen, dann wäre dies mindestens zynisch und nicht akzeptabel.
    • Wir verweisen darauf, dass Mittel aus der 30-Milliarden-Euro-Fluthilfe des Bundes ausschließlich verwendet werden dürfen, um zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen. Sie dürfen aber nicht verwendet werden, um nicht von der Flut betroffene Häuser auszubauen.
    • Niemand stellt in Frage, dass medizinische Versorgung Geld kostet. Niemand stellt in Frage, dass ein Krankenhaus professionell und nach betriebswirtschaftlichen Standards geführt werden muss, gerade auch im Bewusstsein der enormen Verantwortung, die seine Leitung für Angestellte und Patienten innehat. Wir, die Mitglieder des Ortsbeirates, stellen aber massiv in Frage, wenn hinter betriebswirtschaftlichen Überlegungen der eigentlich Sinn und Zweck eines Krankenhauses stirbt: zu dienen „zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil”.

 

Wir, die Mitglieder des Ortsbeirates Ehrang/Quint, wiederholen daher unsere Forderung nach der unverzüglichen Rücknahme des Beschlusses durch das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen (KMT) und die schnellstmögliche Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Krankenhauses.

Kategorie

Gesundheit | Ortsbeirat | Stadtverband

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