Gemeinsamer Antrag „Initiierung einer formellen „Sicherheitspartnerschaft“ zwischen der Stadtverwaltung Trier und dem Polizeipräsidium Trier“

der Fraktionen B90/Die Grünen, CDU und FDP

16.10.24 –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie für die Sitzung des Trierer Stadtrates am 06.11.2024 folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:

Der Stadtrat bittet die Stadtverwaltung, zur Verbesserung der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages gemäß  § 1 POG eine formelle Sicherheitspartnerschaft mit dem Polizeipräsidium Trier zu initiieren.

Begründung:
Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist gemäß § 1 POG RLP für die Polizei und die allgemeinen Ordnungsbehörden gleichermaßen gesetzlicher Auftrag und geteilte Verantwortung.

Eine formelle Sicherheitspartnerschaft hat das Ziel, durch klar definierte Maßnahmen eine bessere Prävention und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erreichen. Gleichzeitig ist sie geeignet, Effektivität und Effizienz der Zusammenarbeit in sicherheitsrelevanten Bereichen signifikant zu erhöhen, ohne dass eine Überschneidung der Zuständigkeiten erfolgt. 

Eine engere und formell strukturierte Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und dem Polizeipräsidium Trier trägt dazu bei, Synergien in der Erfüllung gemeinsamer Aufgaben zu schaffen. Dies gilt besonders für präventive Maßnahmen und die Koordinierung von Sicherheitsaufgaben, die sowohl der Stadt als auch der Polizei obliegen. 

Durch den formellen Charakter der Partnerschaft könnten Verantwortlichkeiten und Handlungsfelder klarer geregelt werden. Dies betrifft besonders die Etablierungen eines ebenenspezisichen, periodischen Besprechungswesens, den Informationsaustausch und die Abstimmung von Sicherheitsmaßnahmen, z.B. hinsichtlich gefahrenabwehrrechtlicher Maßnahmen in Trierer Parkanlagen, bei Großveranstaltungen und in Krisensituationen.

Der Begriff „Sicherheitspartnerschaft“ kann in Gesprächen mit dem Polizeipräsidium Trier präzise definiert werden, um die genauen Inhalte und Ziele dieser Zusammenarbeit festzulegen. Es wird angeregt, spezifische Maßnahmen in Bereichen wie der Prävention von Straftaten, der öffentlichen Sicherheit oder dem Krisenmanagement zu entwickeln.

Beispielhaft könnten folgende Maßnahmen in Betracht kommen: 

  • Regelmäßige gemeinsame Fußstreifen von Polizei und Ordnungsamt sollen Gefahren frühzeitig verhindern und das Sicherheitsgefühl der Bürger erhöhen.
  • Gemeinsam organisierte Präventionskampagnen, auch an Schulen, zur Förderung des Sicherheitsbewusstseins und zur Stärkung der Rolle der Bürger als Partner der Sicherheitsbehörden.
  • Informationsaustausch, auch durch Schaffung gemeinsamer Dateien, in enger Absprache mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Die Sicherheitspartnerschaft sollte darauf abzielen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Triers spürbar zu erhöhen. Durch eine erhöhte Präsenz von Sicherheitskräften und eine verbesserte Krisenvorsorge werden die Menschen in der Stadt nicht nur objektiv besser geschützt, sondern ihr Sicherheitsgefühl wird ebenfalls gestärkt. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Polizei trägt dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkennen, schneller zu reagieren und das Vertrauen in die öffentliche Sicherheit, den Staat und die Demokratie zu festigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Marx                                 Nicole Helbig                                        Tobias Schneider      
Vorsitzender                                   Vorsitzende                                            Vorsitzender
CDU-Fraktion                                Fraktion Bündnis 90/Die Grünen          FDP-Fraktion                                       

Dominik Sienkiewicz
Mitglied CDU-Fraktion

Kategorie

Anträge | Sicherheit | Stadtratsfraktion

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