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17.11.20 –
Die Corona-Krise hat die Versäumnisse im Schulbau der vergangenen Jahrzehnte offenbart. Nicht zu öffnende Fenster, fehlende Waschbecken in Klassenräumen, unzureichende sanitäre Einrichtungen sind fast überall im Land zu beklagen.
Die Corona-Krise hat es möglich gemacht: Laut Aussagen der Verwaltung lassen sich mittlerweile in allen Klassenräumen der städtischen Schulen mindestens zwei Fenster zum Lüften vollständig öffnen. Das ist eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Hygienekonzept in den Schulen.
Experten und Erfahrungen zeigen auf, dass im Normalfall regelmäßiges kurzzeitiges Lüften den Luftaustausch im Klassenraum ermöglicht. Dabei gilt, je kälter es draußen ist, desto kürzer kann die Lüftungszeit sein. Das Lüften in den Pausen bei offenem Fenster und offenen Türen (Stoßlüften) und zusätzlich 3-5 minutigem Lüften mitten in der Unterrichtsstunde ist in der Regel vollkommen ausreichend. Die Raumtemperatur sinkt in dieser kurzen Zeit lediglich um ca. 2 Grad. Dagegen ist technische Luftreinigung nur sinnvoll, wenn die verbrauchte Luft nach außen geführt wird und frische Luft dem Raum zugefügt werden kann. Das aber ist auch ohne zusätzliche Investitionen durch Stoßlüften zu erreichen.
Wie so immer bestätigen Ausnahmen die Regel. Das betrifft solche Klassenräume, die sich nicht gut lüften lassen oder Schulen mit einem hohen Anteil an Schüler*innen mit besonderen Einschränkungen, bei denen das oben genannte Prozedere nicht umsetzbar ist, so zum Beispiel in der Treverer Schule. Deshalb begrüßen wir hier die vom Land geförderte Anschaffung von mobilen Lüftungsgeräten, auch um deren Wirksamkeit zu testen.
Aber es ist angebracht, nicht flächendeckend in mobile Luftreinigungsgeräte zu investieren, sondern den generellen Sanierungstau in unseren Schulen weiterhin zu beheben.
Bernhard Hügle
Sprecher für Bildung und Schule
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