

05.02.20 –
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Leibe,
die Aufgaben der Beamten und Angestellten in Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Trier sind äußerst umfassend und mit Gefahren und besonderen Risiken behaftet.
Besonders die Anforderungen und Aufgaben in der Notfallrettung haben sich derart verändert, dass 2013 hierfür mit dem Notfallsanitätergesetz das neue Berufsbild der Notfallsanitäter*in geschaffen wurde. Gleichzeitig wird in diesem Gesetz das eigenständige Durchführen heilkundlicher, also ärztlicher Maßnahmen, geregelt und vorgeschrieben.
Auch deswegen wurde – z.B. in Abgrenzung zu Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten – eine adäquate finanzielle Entlohnung dieser besonderen Berufsgruppe geschaffen und in beinahe allen Rettungsdienstbereichen und Hilfsorganisationen (z.B. DRK, ASB, Johanniter, MHD) umgesetzt.
Als angemessen wird hierbei (z.B. durch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland und durch die komba gewerkschaft) die Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. A9 respektive der neuen EG-NotSan (EG P8 TVöD) angesehen und bereits in vielen Städten (z.B. Flensburg, Potsdam, Hamm, Hannover, Osnabrück, Ratingen, Kiel etc.) so umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen in der nächsten Sitzung des Steuerungsausschusses am 05.03.2020:
Wie viele Notfallsanitäter*innen arbeiten aktuell (im Rettungsdienst und in der Leitstelle Trier) für die Stadt Trier (aufgeschlüsselt in Angestellte und Beamte bzw. Beamte auf Widerruf)?
Wie viele Rettungsassistent*innen der Stadt Trier befinden sich gerade in der Weiterqualifizierung zur Notfallsanitäter*in?
Werden Notfallsanitäter*innen der Stadt Trier nicht allein durch ihre Ausbildung (ohne z.B. weitere Zusatzfunktionen wie Leitstellendisponent*in, Taucher*in etc.) in diese entsprechend höheren Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen eingestuft? Wenn nein, warum nicht?
Haben Notfallsanitäter*innen der Stadt Trier bislang eine Höhergruppierung eingefordert? Mit welche(n) Begründung(en) wurden diese verwehrt/umgesetzt?
Welche (auch finanziellen) Maßnahmen werden angedacht oder sind bereits in Planung, um die professionelle Ausbildung der Notfallsanitäter*innen würdigend zu berücksichtigen? Kämen hier Höhergruppierungen, Zahlungen von Erschwerniszulagen (wie in Bundesländern wie Brandenburg oder Sachsen-Anhalt) oder ggf. andere Maßnahmen in Betracht?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um z.B. der Abwanderung nach Luxemburg entgegenzuwirken und die Attraktivität des Arbeitgebers „Berufsfeuerwehr Stadt Trier“ für Feuerwehrleute und Notfallsanitäter*innen zu steigern?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Lichter
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