Anfrage im Steuerungsausschuss zur Umsetzung der Corona-Bekämpfungsverordnung

Niederschrift zur Sitzung des Steuerungsausschusses zu unserer mündlichen Anfrage zur Umsetzung der Corona-Bekämpfungsverordnung

19.05.20 –

In der Niederschrift zur Sitzung des Steuerungsausschusses heißt es zu unserer mündlichen Anfrage zur Umsetzung der Corona-Bekämpfungsverordnung:


Ein Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Wir hatten der Verwaltung heute ein Dokument mit schriftlichen Fragen abgeschickt und hatten heute zu Beginn der Tagesordnung ausgemacht, dass die zum Ende des öffentlichen Teils uns beantwortet werden. Das war zumindest das, was Herr Leibe zu Beginn der Sitzung. Möchten Sie, dass wir Ihnen die Fragen etwa vorlesen?


Herr Beigeordneter Schmitt:
Ja, weil, ich habe sie auch nicht. Keiner von uns kennt sie.


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen:
Moment. Wir öffnen das Dokument und lesen. Die Anfrage lautet:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, aus den Reihen der Klimabewegung wurde für Samstag, 16. Mai 2020, das war der gerade vergangene Samstag, eine Demonstration angemeldet. Hintergrund sind die aktuellen Diskussionen auf Bundesebene zur Förderung der Luftfahrt, Industrie und Automobilindustrie. Bei der Anmeldung wurden fünfzig Teilnehmer angegeben.
Für die Demonstration wurden vom Ordnungsamt folgende Auflagen erteilt:
Begrenzung auf vierzig Teilnehmer/innen
Verpflichtender Mund-Nasen-Schutz für alle Teilnehmer/innen
5 m Abstand zwischen den Teilnehmer/innen
4 m Abstand zu den Hauswänden
Zur gleichen Zeit bildeten sich in der Innenstadt Warteschlangen vor Geschäften, bei denen die in der Auflage enthaltenen Regelungen nicht beachtet werden müssen. Da stellen wir folgende Anfrage und bitten um Beantwortung in der Sitzung des Steuerungsausschusses am 19.05.2020.
Punkt 1 Demonstrationen:
Wie sind die derzeitigen Kriterien für Auflagen bei Versammlungen in Trier unter Berücksichtigung der aktuellen infektionsschutzrechtlichen Sicht im Hinblick auf den § 5 der Corona Bekämpfungsverordnung? Insbesondere hinsichtlich
- des Standorts der Versammlung
- der Anzahl der Versammlungsteilnehmer,
- der Abstände unter den Versammlungsteilnehmern,
- der Abstände zu sonstigen Personen,
- die Abstände zur Umgebung, z. B. zu Gebäuden.


Herr Beigeordneter Schmitt:
Soll ich die Frage gleich beantworten? Wir machen das im Moment bei jeder Demonstration gleich und die Bestimmungen sind seit Wochen gleich genauso wie sie vorgelesen haben. 40 Teilnehmer, 1,5 m Abstand zwischen den Teilnehmern, Tragen von Mundschutz, entsprechende Ordner und entsprechender Abstände von den Hauswänden. So wenden wir das im Moment an, weil die…


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen
5 m, nicht 1,50 m. Gerade sagen Sie 1,5 m zwischen den Teilnehmern – die Auflage waren 5 m Abstand zwischen den Teilnehmern.


Herr Beigeordneter Schmitt:
Dann ist dort ein Tippfehler passiert, das kann nur ein Irrtum sein, wir machen immer 1,5 m. Entschuldigung.


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen
Das ist interessant, weil es bei beiden Demonstrationen, die bisher stattgefunden haben.


Herr Beigeordneter Schmitt:
Dann ist das ein copy. Frau Dr. Reinermann-Matatko …


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen
Ich sage ja nur.


Herr Beigeordneter Schmitt:
… wissen Sie, ich mag, also wissen Sie. Das ist dann ein.


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen
Dann ist doch gut, dass wir gefragt haben.


Herr Beigeordneter Schmitt:
Ja, aber man könnt so was, erledigt sich oft auch durch einen Telefonhörer und nicht durch ein öffentliches Vorbringen in so einer Sitzung und dann ist es erledigt. Wir haben jedem 1,5 m gegeben und das da muss ein Tipfehler sein und ist wahrscheinlich durch copy and paste bei der nächsten Veranstaltung wieder passiert. Sorry. So was kann im Arbeitsalltag im Ordnungsamt schon mal passieren. 1,5 m ist natürlich der Abstand und keine 5 m zwischen den Teilnehmern.

Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen
Ich fände es gut, wenn ich die Fragen jetzt stellen dürfte und anschließend beantworten Sie die so wie es sonst ja auch üblich ist und …


Herr Beigeordneter Schmitt:
… Ja es wäre noch einfacher gewesen, Sie hätten sie auch an mich geschickt. Dann wäre ich vorbereitet gewesen.


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen
Wir haben Sie an die Verwaltung heute geschickt. Der Herr Oberbürgermeister hat die Mail erhalten, gehe ich davon aus, das Dezernatsbüro hat es erhalten.


Herr Beigeordneter Schmitt:
Das Dezernatsbüro hat sie nicht erhalten, sonst hätte ich sie gekriegt. Und ich habe sie. Mir hat niemand was gesagt. Und meine Referentin …


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen
Ja wir haben geschickt an dezernat1@trier.de und dezernat2@trier.de. Also beide.


Herr Beigeordneter Schmitt:
Wieso nicht Dezernat III?


Frau Bürgermeisterin Garbes:
Also, ich hab sie nicht.


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen
Dann haben wir einen Fehler gemacht, weil Dezernat III nicht drin steht und bei Dezernat I wurde angeschrieben, weil es der Steuerungsausschuss ist. … Nein, Dezernat I ist schon aus unserer Sicht das zuständige, weil es mal die Sitzung heute ist und wir davon ausgegangen sind, wir nehmen das passende Dezernatsbüro also. Vielleicht dürfte ich erst die Fragen stellen und wir beantworten sie danach. Und wenn Sie sie nicht beantworten können, machen wir es wie immer, wir kriegen sie ihm Nachgang schriftlich.
Wir glauben, dass das Fragen sind, die die Öffentlichkeit interessieren und deren Beantwortung die Öffentlichkeit interessiert. Und dann dürfen wir die Fragen auch stellen. Ich habe einfach nur Fragen vorgelesen. Echt, unverschämt.

Frau Bürgermeisterin Garbes:
Also ich würde jetzt darum bitten, wenn Sie sich zu Wort melden wollen, bitte melden Sie sich und dann werde ich sie dran nehmen. Frau Reinermann-Matatko.


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen
Frage b):
Gibt es seitens des Landes hierzu weitere Vorschriften, Richtlinien oder Auslegungshilfen? Falls ja, wie lauten diese?
Frage c):
Welche Kriterien werden von der Stadtverwaltung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne gegeneinander abgewogen? Stellen die Auflagen das aus Sicht der Verwaltung mildeste Mittel dar? Punkt zwei …


Herr Beigeordneter Schmitt:
Ja, Frau Reinermann-Matatko. Ja ich beantwortete das ja. Ja. Es ist aus Sicht der Verwaltung das mildeste Mittel. Wir haben uns da orientiert an dem. Also in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz steht nur drin, dass die entsprechenden Hygienebestimmungen und eine Begrenzung von Teilnehmerzahlen für in Ordnung befunden sind und ich habe mich orientiert an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die eine Teilnehmerbegrenzung von 30 für in Ordnung befunden haben. Die die 1,5 m Abstand für in Ordnung befunden haben und das Tragen von Mundschutz auch. Deswegen haben wir uns auch an dieser Verhältnismäßigkeit orientiert. Ich sehe aber anhand des Infektionsgeschehens und aufgrund der Tatsache, dass jetzt auch immer mehr Geschäfte öffnen und auch immer mehr Einrichtungen öffnen, die Gelegenheit gekommen, jetzt künftig womöglich wieder etwas liberaler vorzugehen. Deswegen werde ich mit meiner Ordnungsbehörde sprechen, ob wir ab jetzt künftig dann wieder etwas mehr Teilnehmer zulassen können. An den 1,5 m Abstand und an der Maskenpflicht wird sich allerdings mit Sicherheit nichts ändern. Das Ordnungsamt ist in den letzten Wochen gleich vorgegangen und hat diese Regeln, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gedeckt sind, genauso angewandt. Andere Städte in Rheinland-Pfalz haben übrigens nur Teilnehmerzahlen von 30 zugelassen. Von daher waren wir mit unseren 40 oder 50 sogar relativ weit oben angesiedelt, in der Teilnehmerzahl.


Das Ausschussmitglied der Fraktion/Bündnis 90/Die Grünen:
Punkt 2.
Umsetzung der Corona-Bekämpfungsverordnung in Trier
Wie wurde die Corona-Bekämpfungsverordnung seitens des Ordnungsamts der Stadt ange-wendet? Insbesondere hinsichtlich:
1. Anzahl verhangener Bußgeldbescheide wegen allgemeiner Verstöße gegen das Kontaktverbot?
2. Anzahl verhangener Bußgeldbescheide gegen Personengruppen (Ansammlungen) von exakt 3 Personen?
3. Anzahl bisher eingelegter Widersprüche gegen die verhangenen Bußgeldbescheide im genannten Zusammenhang?


Herr Beigeordneter Schmitt:
Das kann ich Ihnen auf die Schnelle nicht sagen, die Frage hätte man schriftlich einreichen müssen. Noch besser wäre es übrigens gewesen, mehrere Tage vorher, dann hätten wir die Zahlen auch sammeln können.
Ich möchte übrigens nur mal erwähnen, dass wir uns hier tatsächlich im Auftragsbereich befinden und gar nicht im Bereich der freiwilligen Selbstverwaltung. Aber ich beantworte die Fragen trotzdem.


Frau Bürgermeisterin Garbes:
Vielen Dank, Herr Schmitt. Vielen Dank, Frau Reinermann-Matatko.

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Anfragen | Aus der Fraktion | Gesundheit | Sicherheit | Soziales | Stadtratsfraktion

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