10.03.20 –
Die SPD-Fraktion, die den Antrag stellte, übernahm die Änderungsvorschläge unserer Fraktion; zudem wurde von uns Einzelabstimmung beantragt, so dass letztendlich folgende Beschlussvorlage verabschiedet wurde:
1.Klares Ziel ist es, im Sinne des Landesgesetzes von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Zweckentfremdung von Wohnraum in Trier zu begrenzen.
2 . Die Verwaltung organisiert zur Vorbereitung einer Satzung im Sinne von Punkt 2 eine Anhörung mit Expertinnen und Experten aus den Kommunen in Deutschland, die bereits Satzungen mit diesem Ziel anwenden. Die Anhörung findet im Rahmen einer Sitzung des Steuerungsausschusses im 1. Halbjahr 2020 statt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche personellen Voraussetzungen und finanziellen Auswirkungen zugrunde gelegt werden müssen, um gesetzliche Regelungen zum Schutz von Wohnraum und der Mieterschaft (insbesondere Zweckentfremdung, Mietpreisbremse) wirkungsvoll umzusetzen und deren Einhaltung überprüfen zu können.
4. Die Stadtverwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die in §3 Absatz (2) des ZwEWG (Zweckentfremdungsgesetzes) genannten Daten erfasst werden können. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob die für die Erfassung der Daten entstehenden Kosten über die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe teilweise zu decken wären.
5. Die Verwaltung wertet die Anhörung aus, stellt die Ergebnisse der Punkte 4 und 5 dar und bereitet u.a. auf dieser Grundlage für das 2. Halbjahr 2020 eine Satzung zur Beschlussfassung im Stadtrat nach dem heute gefassten Grundsatzbeschluss des Rates auf, um diese zum 1.1.2021 in Kraft zu setzen.
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