Stadtrat: Übertragung der Sitzungen

Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne, Die Linke, FDP   1.        In Fortentwicklung des Stadtratsbeschlusses vom 16.6.2011 strebt der der Rat der Stadt Trier eine kontinuierliche Übertragung von Stadtratssitzungen im offenen Kanal an. Diese soll nach dem Inkrafttreten des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene ab 1.Juli 2016 umgesetzt werden.

15.03.16 –

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, zur Realisierung der Fernsehübertragungen Kontakt mit den Verantwortlichen des offenen Kanals aufzunehmen und alle hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.

3.       Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Trier zu arbeiten, durch den die Übertragung von öffentlichen Stadtratssitzungen und Ausschusssitzungen ausdrücklich gestattet wird.

4.       Noch vor der Sommerpause – nach der Renovierung des Ratssaales - soll eine probeweise Übertragung einer Stadtratssitzung stattfinden, vorbehaltlich der Zustimmung durch alle Ratsmitglieder. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit den Verantwortlichen des Offenen Kanals auch dies umzusetzen.

5.    Im Zuge der Einführung des Stadtratsfernsehens übernimmt der OK 54 Trier e.V. einen weiteren wichtigen Schritt, um politische Willensbildung in der Stadt zu leisten. Da dieser Verein damit einen hohen Auftrag im Sinne des Gemeinwohls mit unterstützt, dies aber nahezu ausnahmslos ehrenamtlich bewerkstelligt, erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag für eine jährliche finanzielle Unterstützung des Vereins, um Nachwuchsarbeit zu fördern.

Begründung:

im Rat der Stadt Trier herrscht eine große Einigkeit darüber, dass eine Liveberichterstattung über Stadtratssitzungen die Transparenz der Stadtratsarbeit wesentlich erhöhen kann, weil es nicht immer allen Bürgerinnen und Bürgern möglich ist, Ratssitzung persönlich zu besuchen.

Bereits in der Stadtratssitzung vom 16.6.2011 hat der Stadtrat einstimmig (bei zwei Stimmenthaltung) beschlossen, die Möglichkeiten der medialen Live-Berichterstattung via Internet sowie alternativ die Einrichtung einer Fernsehübertragung in Kooperation mit dem Medienpartner OK 54 zu prüfen. An einer praktischen Umsetzung des Projekts scheiterte es bisher daran, weil die Rechtslage unklar war.

Nach der Neufassung der Gemeindeordnung durch das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten ist die Rechtslage nunmehr eindeutig. Es werden digitale Aufzeichnungen und Übertragungen (also etwa Live-Streams) von kommunalen Rats- und Ausschusssitzungen ermöglicht. Die Stadt kann dies per Satzung erlauben.

Um einen reibungslosen Ablauf der Übertragung von Stadtratssitzungen nach dem Sommer 2016 zu ermöglichen, sollte bereits zuvor eine probeweise Übertragung stattfinden. Der offene Kanal hat hierzu seine Bereitschaft erklärt. Aus Rechtsgründen wird hierfür die Zustimmung aller Stadtratsmitglieder notwendig sein. Aufgrund der bisher im Stadtrat gesammelten Erfahrungen ist jedoch damit zu rechnen, dass diese erteilt werden wird.

Die öffentliche Übertragung sollte zunächst auf Stadtratssitzungen beschränkt werden. nach den gesammelten praktischen Erfahrungen kann dann entschieden werden, ob auch öffentliche Ausschusssitzungen übertragen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Udo Köhler                                              gez. Sven Teuber                     gez.  Petra Kewes

Fraktionsvorsitzender                                      Fraktionsvorsitzender               Fraktionsvorsitzende

 

gez. Susanne Kohrs                                         gez. Tobias Schneider

Fraktionsvorsitzende                                        Fraktionsvorsitzender

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Anträge | Demokratie/Teilhabe | Stadtratsfraktion

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