30.06.20 –
Zum Schutz der Beschäftigten im Trier Einzelhandel wurde in den Antrag der CDU-Fraktion „Rückendeckung für Einzelhandel und Gastronomie – Verkaufsoffene Sonntage ermöglichen“ aufgrund eines Ergänzungsantrags unserer Fraktion der Punkt 4„An den Adventssonntagen im Dezember sollte keine Verkaufsöffnung erfolgen.“ übernommen.
Antragstext:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat unterstützt das Anliegen vieler Trierer Gewerbetreibenden, aufgrund der massiven Corona-bedingten Umsatzausfälle bis zum Ende des Jahres 2020 verkaufsoffene Sonntage ausnahmsweise auch ohne Anlassbezug durchführen zu können.
2. Der Oberbürgermeister appelliert an die Landesregierung, die rechtlichen Rahmen-bedingungen für eine anlassunabhängige Öffnung an vier Sonntagen im Jahr 2020 zu schaffen.
3. Der Oberbürgermeister initiiert ferner Vermittlungsgespräche mit Vertretern der Trierer Ge-werbetreibenden, den Gewerkschaften und Kirchen mit dem Ziel, einen gemeinsam getragenen Konsens für die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage erzielen.
4. An den Adventssonntagen im Dezember sollte keine Verkaufsöffnung erfolgen.
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