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08.05.15 –
ANTRAG IN STEUERUNGSAUSSCHUSS ZUR WEITEREN BERATUNG VERWIESEN
Umsetzung von Beschlüssen des Stadtrates und Einbindung des Stadtrates in politische Entscheidungsprozesse
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat ist ehrenamtlicher Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Er steuert das Verwaltungshandeln, indem er politische Vorgaben, Zielbestimmungen und Prioritäten formuliert.
Die hauptamtliche Verwaltung unterstützt den Rat bei seiner Entscheidungsfindung, indem sie ihren professionellen Sachverstand einbringt, berät, informiert und die Beschlüsse des Rates umsetzt.
Aus der gegenseitigen Akzeptanz dieser Rollenverteilung muss sich ein Zusammenspiel zwischen dem aus demokratischen Wahlen hervorgegangen Rat und dem hauptamtlichen Teil der Verwaltung ergeben, die es dem Rat erlaubt, seine politische Legitimation nicht nur aus den Wahlen zu ziehen.
Vielmehr muss der Rat in der Lage sein, politische Entscheidungen zu treffen, die auch umgesetzt werden. Die Regeln dieses Zusammenspiels verbieten politische Schwerpunktsetzungen der hauptamtlichen Verwaltung ohne Entscheidungen des Stadtrates.
Deshalb erwartet der Stadtrat von der Verwaltung folgenden Umgang mit Ratsbeschlüssen:
Begründung:
Der Rat ist das höchste politische Entscheidungsorgan unserer Stadt Trier. Als von den Bürgern direkt gewähltes Gremium verfügt er über eine hohe demokratische Legitimität. Da er auf Grund dieser Legitimität aber auch dem Bürger politisch direkt verantwortlich ist, ist es notwendig, dass die Mitglieder des Stadtrates frühzeitig in alle Entscheidungsprozesse der Stadt eingebunden sind. Nur dann kann der Rat seiner politisch legitimierten Verantwortung angemessen gerecht werden.
Die Gemeindeordnung verhindert, dass der Rat Angelegenheiten berät und/oder Beschlüsse fasst, die außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegen oder rechtswidrig sind. Darüber hinaus hat der Oberbürgermeister das Recht und die Pflicht rechtswidrige Beschlüsse des Rates auszusetzen.
Daher kann davon ausgegangen werden, dass alle Beschlüsse des Rates rechtskonform sind undumgesetzt werden können.
Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass die WählerInnen bei Stadtratswahlen ihre Entscheidungen mit politischen Erwartungen verknüpfen und dass die gewählten Ratsmitglieder versuchen, diesen Erwartungen gerecht zu werden. Dies können sie jedoch nur dann, wenn sichergestellt ist, dass Entscheidungen, die Ratsmitglieder initiieren und mit gestalten, auch umgesetzt werden. Darüber können die Ratsmitglieder ihre politische Legitimation in der laufenden Ratsarbeit immer wieder unter Beweis stellen und ihre Glaubwürdigkeit sichern.
Weitere Begründung erfolgt mündlich!
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