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19.11.13 –
Dieser Antrag wurde am 19.11.2013 im Stadtrat gestellt. Der Antrag wurde in den Dezernatsausschuss IV verwiesen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
in Kandel/Pfalz findet seit diesem Sommer ein Pilotversuch „Tempo 30 auf Bundesstraßen" auf einer innerörtlichen Bundesstraße statt.
Auch in Trier besteht seit einigen Jahren des Bestreben, die Situation der Anwohner*innen der innerörtlichen Bundesstraßen zu verbessern. Eine Geschwindigkeitsreduzierung stellt einen wesentlichen Baustein zur Reduzierung der Lärmbelastung dar. Zwar ist aufgrund der Straßenschäden aktuell in der Bonner Straße Tempo 30 angeordnet.
Die dortige Bürgerinitiative hat sich jedoch mehrfach an die Fraktionen gewandt, um die Sicherheit zu erhalten, dass dort unabhängig von Straßenschäden Tempo 30 angeordnet wird.
Daher stellen wir für die öffentliche Stadtratssitzung am 19.11.2013 folgenden Antrag:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen mit dem Land aufzunehmen, um den Abschnitt der B 53/ B51 von Bonner Straße 80 bis Luxemburger Straße, Ruderverein Treviris, im Zuge des Pilotprojektes ebenfalls dauerhaft mit Tempo 30 zu beschildern.
Begründung:
Tempo 30 ist als Maßnahme zur Verringerung der Lärmbelastung auch im Lärmaktionsplan enthalten, auch im in diesen Antrag bezeichneten Streckenabschnitt. In der Rathauszeitung vom 12.10.2010 war zu lesen:
„Allerdings ist eine Anordnung von Tempo 30 in diesen übergeordneten Straßen generell nicht möglich. Der Landesbetrieb Mobilität lehnte diese Vorschläge deshalb ab und genau an diesem Punkt entzündete sich auch die Debatte im Stadtrat. Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani bekräftigte ihre Absicht, bei der Straßenverkehrsbehörde ‚nachzubohren' und Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Sie verwies auf entsprechende Präzedenzfälle in Frankfurt, Berlin und Freiburg."
Wie das Pilotprojekt Kandel/Pfalz zeigt, ist die Anordnung von Tempo 30 im Rahmen eines Pilotprojekts sehr wohl möglich. Leider haben die "Nachbohrungen" der Baudezernentin offensichtlich nicht dazu geführt, dass eine Ausnahmegenehmigung für den oben genannten Streckenabschnitt erteilt wurde.
Bei dem Straßenabschnitt Bonner Straße 80 bis Luxemburger Straße, Ruderverein Treviris, handelt es sich um den Bereich der B 51/53 mit Wohnbebauung. Es handelt sich um sehr heterogene Strukturen und einen für Tempo 30 relativ langen Streckenabschnitt. Im Rahmen des Pilotprojektes des Landes könnte der Streckenabschnitt daher genutzt werden, die Akzeptanz von Tempo 30 in unterschiedlich gestalteten Straßenräumen zu evaluieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Reinermann-Matatko
Verkehrspolitische Sprecherin
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