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19.11.13 –
Dieser Antrag wurde am 19.11.2013 im Stadtrat gestellt und ungeändert beschlossen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung Trier wird beauftragt, einen Prozess zur Erarbeitung eines Handlungskonzeptes Inklusion für die Stadt Trier zu initiieren. In diesem Handlungskonzept soll die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden.
Zur Verwirklichung von Inklusion sind Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern notwendig, die im Erarbeitungsprozess definiert werden müssen. Dabei soll das Konzept die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates zu Fragen der Inklusion (Wohnformen, Barrierefreies Wohnen, Schulkonzept, …) aufnehmen und integrieren.
Das Konzept soll in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat der Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden. Da die Umsetzung der UN-Konvention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe das Engagement aller gesellschaftlichen Gruppen z.B. aus Wirtschaft, Kultur, Sport, Bildung, Verkehr, Gesundheit erforderlich macht, soll auch dies im Erarbeitungsprozess berücksichtigt werden.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Erstellung des Handlungskonzeptes zu klären und dem Steuerungsausschuss in seiner Sitzung am 13.02.2014 einen entsprechenden Vorschlag zum Prozedere zu unterbreiten.
Begründung erfolgt mündlich.
gez.
Dr. Ulrich Dempfle, Vorsitzender CDU-Fraktion
Sven Teuber, Vorsitzender SPD-Fraktion
Anja Reinermann-Matatko, Vorsitzende Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Christiane Probst, Vorsitzende FWG-Fraktion
Dr. Karl-Josef Gilles, Vorsitzender FDP-Fraktion
Katrin Werner, Vorsitzende Linksfraktion
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