28.01.20 –
Antrag und Änderungsantrag wurden in den Fachausschuss verwiesen.
Antrag der SPD-Fraktion und der Linksfraktion vom 22.01.2020 vor:
„Der Stadtrat möge beschließen:
1. Auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage akzeptiert der Stadtrat die Verpflichtung der Stadt Trier, einen Straßenstrich vorzuhalten. Der Stadtrat setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen auf dem 'Straßenstrich eine sichere und menschenwürdige „Berufsausübung" für Sexarbeiter*innen ermöglichen. Notwendige Voraussetzungen sind, dass die Örtlichkeit angemessen beleuchtet, mit dem Auto erreichbar, mit sanitären Anlagen und Müllbehältern ausgestattet ist, keine bzw. wenig Interessenskonflikte mit weiteren Anliegern verursacht und in einem akzeptablen täglichen Zeitrahmen die „Berufsausübung" ermöglicht. Am derzeitigen Standort in der Ruwerer Straße sind derzeit nicht alle der genannten Voraussetzungen erfüllt.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die sozial verträgliche Ausweitung des Zeitrahmens der Berufsausübung auf dem Straßenstrich zu prüfen.
3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, den Straßenstrich schnellstmöglich mit Müllbehältern, Sanitäranlagen und ausreichender Beleuchtung auszustatten und die Wartung/Reinigung dieser Anlagen zu gewährleisten.
4. Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, daran mitzuarbeiten, Stigmatisierungen gegenüber Sexarbeiter*innen abzubauen.“
Überdies stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dazu den folgenden Ergänzungsantrag vom 23.01.2020:
„Punkt 3 wird ergänzt durch:
Weiterhin soll den Sexarbeiter*innen ein Aufenthaltsort, welcher vor allem Schutz vor Kälte und Regen bietet, in Kombination mit einem Notrufsystem bereitgestellt werden.
Punkt 4 neu:
Die Stadtverwaltung wird beauftrag in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch für Sexarbeit zu prüfen, an welchem Ort in der Stadt, Sexarbeiterinnen sicherer und geschützter ihrer Arbeit nachgehen können.
Der ursprüngliche Punkt 4 wird zu Punkt 5 des Antrages.“
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