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03.09.13 –
Die Arbeit des 2004 gegründeten Architektur- und Städtebaubeirates ist für Trier ein großer Gewinn. Seine Aufgabe ist es, private und öffentliche Planungen auf deren städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu überprüfen, die städtischen Gremien und Bauherren mit ihren Architekten zu beraten. Dafür sorgen fünf renommierte Fachleute, die ihren Wohn- und Geschäftssitz nicht in Rheinland-Pfalz haben dürfen. Das garantiert Unabhängigkeit. Davon profitieren alle Beteiligten.
Zu Recht fordert die Stadt bei Investoren die Beratung sensibler und größerer Bauvorhaben im Architektur- und Städtebaubeirat ein. Leider sieht sie sich selber bei vergleichbaren Projekten nicht in der Pflicht, ihre eigenen Planungen oder die ihrer Beteiligungsgesellschaften dort vorzustellen. Dies betraf in jüngster Vergangenheit die Vorplanungen zur Feuerwache, die konkreten Gedankenspiele zum Einkaufszentrum der ECE und die größeren Baumaßnahmen in Castelnau. Der Flächennutzungsplan, der die Weichen der Stadtentwicklung für die nächsten Jahrzehnte stellt, wurde diesem Fachgremium ebenfalls nicht zur Beratung vorgelegt. Das Gleiche gilt für Bebauungspläne – insbesondere die neuer Wohngebiete.
Der Architektur- und Städtebaubeirat muss bei städtischen Planungen frühzeitig eingebunden werden. Auch für die Stadtverwaltung gilt: Wer Wasser predigt, darf keinen Wein trinken.
Dominik Heinrich
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